Verivox verschärft Verbraucherschutz-Richtlinien
Stand: 16.08.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg - Verivox hat die Verbraucherschutz-Richtlinien für die Darstellung von Strom- und Gastarifen verschärft. Die von den Anbietern ausgelobten Bonuszahlungen werden im Tarifvergleich nur noch dargestellt, wenn sie nicht zu viele Einschränkungen zum Nachteil der Verbraucher enthalten.
„Beim Preiswettbewerb auf den Energiemärkten spielen Bonuszahlungen eine wichtige Rolle“, sagt Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox. „Das hat dazu geführt, dass einige Versorger unklare oder unerwartete Bedingungen an die tatsächliche Auszahlung der ausgelobten Boni geknüpft haben. Mit unseren verschärften Verbraucherschutz-Richtlinien schaffen wir mehr Eindeutigkeit in diesem Bereich.“
Boni müssen sich auf das Produkt beziehen
Bonuszahlungen werden nur berücksichtigt, wenn es sich um Vorteile handelt, die sich direkt auf das angebotene Produkt selbst beziehen und innerhalb des ersten Jahres gewährt werden. Dazu gehören beispielsweise Bonusgutschriften, Frei-Kilowattstunden, Grundgebührenbefreiung oder Erstjahresrabatte. Gutscheine für andere Waren oder Dienstleistungen gehören nicht dazu.
Wenn ein Bonus nur unter Voraussetzungen gewährt wird, mit denen ein Kunde nicht rechnen muss, wird er nicht in die Preisberechnung einbezogen. Solche überraschenden Voraussetzungen sind beispielsweise, dass das Vertragsverhältnis länger als ein Jahr besteht, der Kunde Mitglied in einem Club werden muss oder der Bonus bei Unterschreiten einer bestimmten Abnahmemenge oder Ausübung eines dem Kunden zustehenden Rechts entfällt. Dabei kann es sich beispielsweise um ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen handeln.
Bonuszahlungen dürfen nicht unverhältnismäßig sein
Unverhältnismäßig hohe Boni, welche Verbraucher über die langfristigen Kosten des Angebotes täuschen können, werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Boni bis 100 Euro (brutto) gelten nicht als unverhältnismäßig. Boni, die 100 Euro (brutto) übersteigen, sind unverhältnismäßig, wenn sie 25 Prozent des Jahresbruttoendpreises (Gesamtkosten ohne Bonus) übersteigen.
„Viele Energieversorger loben Neukundenboni aus, die Bestandskunden nicht gewährt werden. Damit möchten die Anbieter ihre Kundenzahl erhöhen und hoffen darauf, dass die Neukunden mehrere Jahre bleiben. Diese Preispolitik ist vollkommen legitim, denn sie lässt Verbrauchern die freie Wahl“, so Reese. „Die Versorger müssen jedoch auch zu ihren Versprechen stehen und sollen sich nicht hinter Kleingedrucktem verstecken.“