Verivox bekennt sich zu Aprilscherz

Lundquist Neubauer
Stand: 02.04.2015
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg - In der gestrigen Ausgabe des Verivox-Newsflash war ein Aprilscherz versteckt: Die Pläne für ein Freiwilliges Energie-Jahr und Strom erzeugende Bikes waren frei erfunden.
Aprilscherze haben bei Verivox Tradition. Ob Biogas aus Dixieklos oder Automaut von Facebook: Hier finden Sie die Spaß-Meldungen aus den letzten Jahren im Überblick.
Die Redaktion von Verivox wünscht allen Leserinnen und Lesern einen schönen Frühling!
2015:
Jugendliche sollen strampeln für die Energiewende
2014:
Facebook übernimmt deutsche Autobahnen
2013:
Stromübertragung per Bahnschienen startet im April
2012:
Neues Start-Up: Energieverschwender-Melder
2011:
Dixie-KGas – Biogas aus dem Toilettenhäuschen
2010:
Griechenland verkauft Internetadresse an Grönland
2009:
Drahtfunk: Kostenlos mit dem Handy telefonieren
2008:
Verivox feiert mit neuem Blockheizkraftwerk totale Unabhängigkeit
Nokia: Neues Handymodell mit Taserfunktion
2006:
DSL-Geschwindigkeit wird verbessert: Telekom reinigt Kupferkabel
2005:
Jetzt Stromtarif sichern
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Strom ab 0,27 Euro/kWh
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Bis zu 850 Euro sparen
So haben wir gerechnet
Wohnort: Villingen-Schwenningen, 78054
Jahresverbrauch: 4.000 kWh
Günstigster Tarif: immergrün! Spar Smart FairPlus, Kosten im ersten Jahr: 1.048,85 Euro
Grundversorgungstarif: Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH SVSstrom allgemein, Kosten: 1.986,96 Euro
Einsparung: 938,11 Euro
(Stand: 08.04.2025) -
über 12.000 Tarife im Vergleich
Mehr rund um Strom
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Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden. -
1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 38 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.
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Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.
Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie. -
Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.