Verfassungsbeschwerde eingereicht: E.ON gegen Deutschland
Stand: 15.11.2011
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Düsseldorf - Kurz nach dem beschlossenen Atomausstieg kündigten zahlreiche Energiekonzerne rechtliche Schritte an. E.ON reichte am Montag als erstes deutsches Unternehmen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Es geht um Schadenersatzforderungen im Milliardenbereich.
Die Beschwerde richte sich ausdrücklich nicht "gegen den öffentlichen Willen zur Energiewende", sagte der Sprecher. Die frühzeitige Stilllegung der Kraftwerke stelle vielmehr einen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Eigentum und die Berufs- und Gewerbefreiheit dar. "Aus unserer Sicht ist dieser Eingriff ohne entsprechende Entschädigung verfassungswidrig", erklärte der Sprecher.
Die deutschen Kraftwerksbetreiber wurden von der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima und den politischen Konsequenzen in Deutschland kalt erwischt. Sechs Reaktoren wurden sofort heruntergefahren und gingen später samt der Anlagen in Krümmel und Brunsbüttel nicht wieder ans Netz. Für die anderen Meiler wurden die erst im Herbst davor beschlossenen Laufzeitverlängerungen im Sommer wieder zurückgenommen.
Weitere Klagen möglich
Die Konzerne müssten den im Voraus bereits verkauften Strom nun teurer auf andere Art beschaffen. Zudem fielen hohe Abschreibungen und Rückstellungen auf im Wert geminderte Anlagen an. Der E.ON-Sprecher verwies in diesem Zusammenhang auf die "Entwertung der Investitionen". Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts rechne E.ON im kommenden Jahr, sagte der Sprecher.
Neben E.ON hatten auch weitere Kraftwerksbetreiber mit einem juristischen Nachspiel gedroht. Die Entscheidung von Vattenfall über eine mögliche Klage steht noch aus. Der Konzern erklärte, er erwarte eine "faire Kompensation" des Bundes. In den vergangenen Jahren hatte Vattenfall 700 Millionen Euro in die Reaktoren Krümmel und Brunsbüttel gesteckt. Die Bundesregierung betrachtet den Atomausstieg als rechtmäßig.