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Verfahren gegen E.ON- und RWE-Unternehmen: Zu hohe Strompreise

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Bonn (dpa/lnw) - Das Bundeskartellamt verstärkt seinen Druck auf die Energieriesen wegen zu hoher Preise im Stromsektor. Die Wettbewerbsbehörde leitete nach ihrem Vorgehen gegen überhöhte Durchleitungs- und Stromzählerpreise nun gegen Unternehmen der beiden Energiekonzerne E.ON und RWE auch wegen überhöhter Strompreise für so genannte Regelenergie Verfahren ein.

Der Schritt erfolgt nach einer Beschwerde des Verbands der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK), wie das Kartellamt am Mittwoch in Bonn mitteilte.

Mit Regelenergie wird die Differenz zwischen der Einspeisung von Strom, die nach Verbrauchsprognosen erfolgt, und dem tatsächlichen Strombedarf ausgeglichen. Die Preismissbrauchsverfahren richten sich gegen die RWE Kraftwerksgesellschaften RWE Power AG (Essen) und RWE Rheinbraun AG (Köln) sowie gegen E.ON Sales & Trading GmbH (München).

Die hohen Preise für Regelenergie hätten wesentlich zum Preisanstieg der Übertragungsnetzentgelte von mehr als 10 Prozent im Jahr 2002 beigetragen, hiess es vom Kartellamt. Diese Entgelte würden auf alle nachgelagerten Stromkunden (Stadtwerke, Stromhändler, Industriekunden, Haushalte) abgewälzt und belasteten diese erheblich.

Der VIK hatte auf eine angekündigte Anhebung des Netznutzungsentgelts reagiert, die mit steigenden Kosten für einen wachsenden Bedarf an Regelenenergie begründet wurde. Der VIK vertritt grössere Stromabnehmer wie Unternehmen und Händler. Für die Regelenergie, die in die Netznutzungsentgelte für das Übertragungsnetz eingerechnet wird, sind in Deutschland nach Zonen gegliedert neben E.ON und RWE auch die beiden anderen Verbundunternehmen EnBW und Vattenfall zuständig.

Begriffe aus diesem Artikel:
Durchleitung Energie Netz Strom Verbrauch

Externe Links:
Kartellamt: www.bundeskartellamt.de/