Verfahren gegen deutsche Ökoenergie-Hilfen in Kürze
Stand: 03.12.2013
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Brüssel - Die EU-Kommission geht gegen Deutschlands Ökostrom-Förderung vor. Bis Weihnachten werde "ohne Zweifel" ein Hauptverfahren gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeleitet, sagte Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia am Montag in Brüssel. Beihilfen müssen von Brüssel genehmigt werden. Deutschland stuft das EEG aber nicht als Beihilfen ein, das sieht die EU-Exekutive nun anders. Die drohende Verfahrenseröffnung sollte dem Vernehmen nach schon vor Monaten kommen, war aber verschoben worden.
Unklar ist der Umfang der anstehenden Ermittlungen. Möglich ist, dass die EU-Kontrolleure gegen das komplette EEG vorgehen. Alternativ könnten nur die EEG-Entlastungen für die Industrie als rechtswidrig eingestuft werden. Das wäre ein Rückschlag für die deutsche Industrie, der Milliarden-Nachzahlungen drohen. Die Firmen befürchten, ab Eröffnung des Verfahrens Rückstellungen in ihren Bilanzen bilden zu müssen. Das wäre Ballast für ihre Geschäfte.
Details wollte Almunia nicht nennen. Er machte aber klar, dass die von der Großen Koalition in Berlin angekündigte EEG-Reform bei der endgültigen Entscheidung eine Rolle spielen werde. Es sei erfreulich, dass die neue deutsche Regierung die Reform "so bald wie möglich" angehen werde, sagte Almunia. Bereits seit 2012 prüft die EU-Kommission in Vorverfahren, ob das EEG mit EU-Recht vereinbar ist. Nun schaltet die EU-Exekutive einen Gang höher.
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz werden für jede Kilowattstunde Strom aus Solar-, Wind- und Biomasseanlagen auf 20 Jahre garantierte Vergütungen festgelegt. Die Höhe ist abhängig vom Anschlussdatum. Die Differenz zwischen dem am Markt für den Strom erzielten Preis und der festen Vergütung bildet die EEG-(Ökostrom)-Umlage. Auch weil immer mehr Industrierabatte zu zahlen sind, steigen die Kosten für die Bürger.
Almunia kündigte außerdem an, ebenfalls bis Weihnachten die seit langem erwarteten EU-Leitlinien für Energie- und Umweltbeihilfen in einem Entwurf vorzulegen. Die Leitlinien legen erstmals einheitliche Regeln für Energiebeihilfen fest. Bisher wird bei Staatshilfen für die Strom- und Gasbranche von Fall zu Fall entschieden. Die Branche verspricht sich von den Leitlinien mehr Planungssicherheit. Nach der schon mehrfach verschobenen Publikation plant die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation von Firmen und Behörden. Bis Juni 2014 soll dann die Endfassung der Leitlinien vorliegen. Diese würden dann im Juli oder spätestens im Oktober in Kraft treten, sagte Almunia.
Die Leitlinien sollten ursprünglich auch festlegen, wie Staaten die Atombranche fördern dürfen. Dieser Plan war im Sommer durchgesickert. Nach lautstarker Empörung von Grünen und Umweltschützern über den angeblichen Pro-Atom-Kurs zog Almunia das Vorhaben im September zurück. Er hatte den Pro-Atom-Kurs heftig bestritten und beteuert, dass er eine neutrale Position einnehme und die Entscheidung über Atomkraft nationale Sache sei. Am Montag bekräftigte er auf einer Konferenz des Stromverbands Eurelectric, dass Regeln zu Nuklearhilfen nicht in den Leitlinien enthalten sein werden.