Verbraucherzentralen fordern starke Regulierungsbehörde für Strom- und Gasmarkt
Stand: 05.08.2003
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05.08 2003 - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Einrichtung einer starken Regulierungsbehörde für den Strom- und Gasmarkt gefordert. "Die derzeitige Situation schädigt die Verbraucher und verhindert einen effektiven Preiswettbewerb", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Neue Anbieter hätten nach wie vor keine faire Chance, auf den Markt zu kommen, privaten Haushalten werde der Wechsel des Stromanbieters unnötig erschwert, ein Wechsel des Gasanbieters sei de facto aufgrund der starren Anbieterstrukturen überhaupt nicht möglich. "Dies alles zeigt, dass sich das deutsche Sondermodell, den Strom- und Gasmarkt in die Hand der Verbände zu legen, nicht bewährt hat." Daher müsse eine Regulierungsbehörde, wie sie die europäische Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie bis Juli 2004 vorschreibt, mit weitreichenden Kompetenzen und Kontrollbefugnissen ausgestattet werden. Nur so könnten überhöhte Preise und Wettbewerbsbeschränkungen verhindert und ein unbürokratischer Wechsel des Strom- und Gasanbieters ermöglicht werden.
- die Preise und Konditionen für die Netznutzung auf dem Strom- und Gasmarkt prüfen und festlegen, bevor sie wirksam werden. Nur so kann verhindert werden, dass neue Anbieter durch überhöhte Netznutzungsentgelte oder technische Anforderungen vom Markt ferngehalten werden.
- praktikable und unbürokratische Regeln für den Anbieterwechsel einführen. Die derzeit bestehenden Best-Practice-Empfehlungen für den Anbieterwechsel (festgelegt von einem Verbändeausschuss im Bundeswirtschaftsministerium) funktionieren nicht
- sicherstellen, dass Sonderlasten nach ihrem Verbrauch gleichmässig auf gewerbliche und private Stromkunden umgelegt werden. Finanzielle Belastungen zur Förderung erneuerbarer Energien oder zur Kraftwärmekopplung dürfen nicht allein den privaten Haushaltskunden aufgebürdet werden.
- die Kompetenz erhalten, Massnahmen durchzusetzen, die zu einer Verringerung der Regelenergie-Kosten führen, die bei den Netzbetreibern zum Ausgleich von Spannungsschwankungen anfallen.
- die Verlässlichkeit einer obligatorischen Stromkennzeichnung sicherstellen.
Ausführliche Stellungnahme des vzbv zur Regulierungsbehörde für den Strom- und Gasmarkt