Verbraucherzentrale rät zu Widerspruch bei Nachtstrom-Preiserhöhung
Stand: 10.01.2008
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Düsseldorf (AFP) - Angesichts von zweistelligen Preiserhöhungen für Nachtstrom raten Verbraucherschützer den Besitzern von Nachtspeicherheizungen zu rechtlichen Schritten gegen die Versorger. Da viele Bezugsverträge unwirksame Preisanpassungsklauseln enthielten, sollten Nachtstromspeicherkunden Widerspruch gegen die Erhöhung einlegen, erklärte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Donnerstag in Düsseldorf. Klauseln zu Preiserhöhungen in den Bezugsverträgen seien oft unzulässig, hoben die Verbraucherschützer hervor.
Entweder könnten Nachtstromkunden bei einem Widerspruch die Preiserhöhung unter Vorbehalt zahlen oder die Zahlung der Preiserhöhung verweigern, rät die Verbraucherzentrale. Der Versorger muss die Stromlieferung demnach in beiden Fällen fortsetzen. Angesichts des von der Bundesregierung beschlossenen Aus für Nachtspeicherheizungen bis 2020 rät die Verbraucherzentrale allerdings Hauseigentümern, "sich über Alternativen zu dieser ineffizienten und teuren Energieversorgung zu informieren".