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Verbraucherverband: Neue Energieklassen bei Haushaltsgeräten irreführend

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

27.02.2004 - Der Deutsche Mieterbund und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben die Änderungen bei der Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Haushaltsgeräten als irreführend kritisiert. Ab 1. Juli sollen besonders sparsame Kühlschränke mit der Klasse "A++" gekennzeichnet werden - die bisherigen Spitzenreiter in der Klasse "A" wären dann nur noch Durchschnitt.

Nachdem der Bundesrat der Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung zugestimmt hat, wird es für Kühlschränke, Gefriergeräte und Kombinationen künftig drei verschiedene "A"- Kennzeichnungen für die Energieeffizienz geben. Am wenigsten Strom werden "A++" Geräte verbrauchen. Einen schlechteren Stromverbrauch weisen die mit "A+" gekennzeichneten Geräte auf. Ein einfaches "A" weist Geräte aus, deren Energieeffizienzindex rund 30 Prozent schlechter ist als die der Spitzengeräte.

Zwar begrüssen der vzbv und der Deutsche Mieterbund die Anpassung der Energieverbrauchskennzeichnung an die neuen und verbesserten Verbrauchswerte der Kühl- und Gefriergeräte. Hierdurch wird den Verbrauchern die Möglichkeit gegeben, den eigenen Stromverbrauch auch mit Blick auf steigende Strompreise zu reduzieren. Allerdings erfüllt ein "A"-Standard, der von der Mehrzahl der Geräte erreicht wird, nicht mehr seine Aufgabe, den Verbraucher zu informieren, sondern verkommt zum reinen Marketinginstrument.

Die neue Kennzeichnungsregelung droht die Verbraucher aber in die Irre zu führen. "Mit dem Kennzeichen "A" verbinden Verbraucher vergleichbar der Note "1"die Erwartung eines Spitzengerätes", so vzbv-Fachbereichsleiter Dr. Holger Krawinkel. "Tatsächlich kaufen die Verbraucher mit einem "A"-Kühlschrank künftig aber nur noch ein Gerät mit einer drittklassigen Energieeffizienz." Die Verbraucher werden bei ihrem Einkauf also noch informierter und aufmerksamer sein müssen.

Der vzbv hatte sich bei der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in nationales Recht vergeblich dafür eingesetzt, keine zusätzlichen Effizienzklassen einzuführen, sondern die Anforderungen an den Erhalt einer "A"-Kennzeichnung zu erhöhen. "Hierdurch wäre das Ziel ebenfalls erreicht worden und die Irreführungsgefahr vermieden worden", so Holger Krawinkel.