Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen (z.B. in einem Formular), geben wir diese mit Ihrer Einwilligung zur Auswahl von Zielgruppen (Custom Audiences) in pseudonymisierter Form an unsere Partner weiter. Diese ermitteln, ob Sie dort über ein Nutzerkonto verfügen. Wenn dem so ist, wird ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse von unseren Partnern in eine sog. Custom Audience aufgenommen und für die zielgruppenbasierte Ausspielung von Werbung genutzt. Die E-Mail-Adresse wird von unseren Partnern unmittelbar im Anschluss an den Abgleich gelöscht; E-Mails werden nicht verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter Zwecke der Datenverarbeitung. Die relevanten Partner finden Sie anhand der ergänzenden Bezeichnung "Custom Audience".

Verbraucherverband: Geld von TEAG und RWE zurückfordern

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Der Bund der Energieverbraucher hat die beiden Verfügungen des Bundeskartellamtes gegen KTEAG und RWE net begrüsst: "Endlich setzt die zuständige Behörde dem Gewinnstreben der Strombranche Schranken. Damit ist aktenkundig, dass den Stromverbrauchern in den vergangenen Jahren überhöhte Preise abverlangt wurde. Dieses Geld sollten sich Verbraucher jetzt zurückholen. Dabei leisten Verbraucherorganisationen wie der Bund der Energieverbraucher Hilfestellung".

Dabei könne es sich aber nur um einen ersten Schritt handeln. Denn die deutschen Netznutzungsentgelte für Niederspannungskunden sind im Schnitt um fast vier Cent je Kilowattstunde teurer als im übrigen Europa: 7,5 Cent gegenüber 3,7 Cent/kWh. Das berichtete Michael Feist, Sprecher der Geschäftsführung der deutschen Essent GmbH, auf dem 10. Handelsblatt-Kongress Energiewirtschaft in Berlin. Selbst die niedrigsten Netznutzungsentgelte in Deutsch-land liegen mit 4,7 Cent noch deutlich über dem EU-Schnitt.

Die höchsten Entgelte liegen in Deutschland mit 9,2 Cent sogar 5,5 Cent über dem EU-Schnitt. Die bei Haushaltskunden zuviel kassierten Strompreise summieren sich jährlich auf einen Betrag von knapp sieben Milliarden Euro. Jeder Haushalt bräuchte 140 Euro jährlich weniger für Strom zahlen, wenn die deutschen Netznutzungsentgelte auf EU-Durchschnittsniveau lägen. Der Bund der Energieverbraucher hat eine vollständige Liste der Netznutzungsentgelte aller deutschen Stromnetzbetreiber, erarbeitet von der Firma enet, dem Bundeskartellamt und den Landeskartellämtern übermittelt. Die Ämter werden aufgefordert, die überhöhten Netznutzungsentgelte zu untersagen. Während die Stromlieferung dem Wettbewerb offensteht, ist die Netznutzung nach wie vor ein Monopolbereich, bei dem der Kunde keine Wahlmöglichkeit hat.

"Gerade in diesem Bereich abzukassieren, ist schlechter Stil und muss schnellstmöglich von den Kartellbehörden untersagt werden", so der Bund der Energieverbraucher. "Die Verfügungen des Bundeskartellamts sind eine schallende Ohrfeige für den verhandelten Netzzugang, dem am 14. Februar 03 vom Bun-destag ein öffentlich rechtlicher Status verliehen wurde. Es ist allerhöchste Zeit, nun endlich den Netzzugang verbindlich und diskriminierungsfrei zu ermöglichen. Der Bundestag muss dafür umgehend entsprechende Regelungen treffen, entsprechend dem Beschluss des EU-Ministerrats vom 25. November 02. Die Regierungsparteien müssen nun endlich handeln. Ausreden sind nach fünf Jahren Regierungsverantwortung nicht mehr erträglich".