Verbraucherschützer wehren sich gegen Düsseldorfer Urteil
Stand: 07.06.2012
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Osnabrück - Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu den Netznutzungsentgelten für Strom und Gas haben die obersten Verbraucherschützer die Netzagentur zum Handeln aufgefordert. "Wir würden es begrüßen, wenn die Netzagentur in Revision geht", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Gerd Billen, gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Donnerstag.
Es müsse sich zeigen, ob das Urteil vom Mittwoch - das zu höheren Strom- und Gaspreisen führen könnte - dann Bestand habe. Das OLG hatte Rechtsbeschwerde gegen sein Urteil zugelassen.
In dem Verfahren ging es um Kostenbescheide der Netzagentur für die Betreiber von Strom- und Gasleitungen. Die Richter hoben die Bescheide auf, da die Berechnungsmethode der Behörde unzutreffend sei. Im Ergebnis seien die Kosten und damit die Netzentgelte zu niedrig kalkuliert worden. Die Netzbetreiber geben die Netzkosten an die Strom- und Gasversorger weiter und diese dann über den Strom- und Gaspreis an den Verbraucher. Sollten die Unternehmen nun höhere Netzentgelte an die Verbraucher weiterreichen, dürften die Strom- und Gaspreise steigen.
Billen forderte deshalb zudem den Gesetzgeber auf, den Spielraum der Netzagentur eindeutig zu definieren. "Die Bundesregierung muss die Regulierungsvorgaben klarer formulieren. Bisher bieten diese zu viel Interpretationsspielraum", sagte der vzbv-Chef der Zeitung.