Verbraucherschützer begrüßen BGH-Urteil zu E.ON
Stand: 12.11.2008
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Berlin/Bad Honnef - Verbraucherschützer haben das Verbot für den Energieriesen E.ON begrüßt, sich an den Stadtwerken Eschwege zu beteiligen. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe "einer weiteren Marktkonzentration Einhalt geboten", sagte der Energiereferent des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), Thorsten Kasper, am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Damit hätten die Richter "zum Vorteil des Wettbewerbs entschieden".
Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher (BdE) bezeichnete die Entscheidung als "wichtigen Meilenstein für mehr Wettbewerb auf dem Strommarkt". Nun müsse das Bundeskartellamt die hohe Beteiligung von E.ON und RWE an Stadtwerken ebenso auf den Prüfstand stellen wie den Einfluss der Konzerne auf die Strombörse. Das Bundeskartellamt habe in seinem nun bestätigten Verbot bereits eine Entflechtung der Stadtwerke und Konzerne thematisiert und eine Obergrenze für solche Beteiligungen gefordert, sagte Peters.
Der BGH hatte E.ON aufgrund dessen marktbeherrschender Stellung verboten, sich an den Stadtwerken Eschwege zu beteiligen. Laut Gericht bilden E.ON und RWE ein marktbeherrschendes Oligopol, gegen das andere Anbieter keinen ausreichenden Wettbewerbsdruck aufbauen könnten.