Verbraucherschützer: Anbieter missachten gesetzliche Vorgaben
Stand: 07.07.2011
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Düsseldorf - Laut Angaben von Verbraucherschützern halten sich viele Energieversorger bei Preiserhöhungen nicht an gesetzliche Vorgaben. In einer Klage gegen die Strom- und Gasanbieter Energiehoch3 und Gelsenwasser habe das Landgericht Dortmund jetzt zugunsten der Verbraucherzentrale NRW entschieden und Anpassungsklauseln der Anbieter für unwirksam erklärt. Dies teilte die Verbraucherzentrale am Donnerstag mit. Energiehoch3 legte jedoch Berufung beim Oberlandesgericht Hamm ein. Die Richter gaben als Grund für das Urteil an, dass die Versorger die Preiserhöhungen nicht sechs Wochen vorher öffentlich angekündigt und die Kunden per Post von dem Preisschritt unterrichtet hatten.
Allen Strom- und Gassonderkunden empfahl die Verbraucherzentrale, gegen Preiserhöhungen Widerspruch einzulegen, um ihre Rechte zu wahren. Hintergrund sind die Regeln für Preisanpassungen in der so genannten Grundversorgungsverordnung. Der Bundesgerichtshof hatte festgestellt, dass Energieversorger die Strom- und Gaspreise für Sonderkunden, das sind bei Strom rund die Hälfte aller Kunden, erhöhen dürfen, wenn sie diese Anpassungsregeln übernehmen. Die Verbraucherzentrale hält diese Regeln aber für völlig undurchsichtig und vage.
Vor dem Europäischen Gerichtshof lässt sie deshalb in einem Musterprozess gegen RWE derzeit klären, ob die Regeln überhaupt übernommen werden dürfen. Komme der EuGH zu dem Urteil, dass die Klauseln nicht zulässig sind, wären alle Preiserhöhungen in Sonderverträgen rechtlich ohne Grundlage. Die Kunden könnten dann ihr Geld zurückverlangen. Mit einer Entscheidung werde aber nicht mehr in diesem Jahr gerechnet, hieß es.