Verbraucher versteigern Strom- und Gaswettbewerb bei ebay
Stand: 28.04.2003
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Versorgungswirtschaft und Politik haben den Strom- und Gaswettbewerb seit fünf Jahren erfolgreich verhindert: Daher erfolgt die Versteigerung beim Internet- Auktionshaus Ebay durch den Bund der Energieverbraucher. "Der Wettbewerb ist ungebraucht und fast neuwertig. Das Eröffnungsangebot für den mehrere Milliarden einbringenden Wettbewerb beträgt einen Euro". Der Erlös soll der Arbeit des gemeinnützigen Verbrauchervereins zugute kommen.
Am 28. April 2003 ist es genau fünf Jahre her, seit das Energiewirtschaftsgesetz in Deutschland geändert wurde und einen Wettbewerb im Bereich der Strom- und Gasversorgung ermöglichte. Anlässlich des fünften Jahrestages versteigert der Bund der Energieverbraucher den "Wettbewerb im Gas- und Strommarkt" im Internet-Aktionshaus "Ebay". Der Bund der Energieverbraucher ist die einzige deutsche Interessenorganisation von privaten und kleingewerblichen Energieverbrauchern und Mitglied der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV).
"Energiewirtschaft und Politik haben einen wirksamen Strom- und Gaswettbewerb erfolgreich zu verhindern gewusst. Zudem wurde die Monopolbildung durch gesetzeswidrige Ministererlaubnisse von der Bundesregierung intensiv gefördert" erläutert Dr. Aribert Peters, der Bundesvorsitzende des Bundes der Energieverbraucher:
"Da der Strom- und Gaswettbewerb in Deutschland offensichtlich nicht gewollt ist, werden wir ihn meistbietend versteigern. Er ist viel wert: Der verhinderte Wettbewerb bringt der Versorgungswirtschaft jährlich Mehreinnahmen von mehreren Milliarden Euro. Denn Milliarden von Euro müssen Deutschlands Verbraucher für ihre Strom- und Gasrechnung mehr zahlen, weil es in Deutschland keinen Wettbewerb gibt. Jedem deutschen Haushalt sollte der Wettbewerb etwa hundert Euro wert sein. Denn um diesen Betrag würde seine Stromrechnung bei wirksamem Wettbewerb geringer ausfallen".
Die Versteigung beginnt am 28.04.03 um 0:15 Uhr mit einem Startgebot von einem Euro. Bis zum Auktionsende am 08.05.03 00:15:00 Uhr kann jeder den fast neuwertigen Wettbewerb ersteigern. Er ist sofort einsatzbereit. Der Höchstbieter erhält eine Urkunde, die ihm die symbolische Eigentümerschaft an einem kaum gebrauchten Strom- und Gaswettbewerb bescheinigt. Als Gebrauchsanleitung bekommt er dazu das 14. Hauptgutachten des Monopolkommission und ein Gutachten zur Rechtswidrigkeit der gerade von Bundestag und Bundesrat als angeblich "gute fachliche Praxis" gesetzlich geadelten sog. "Verbändevereinbarung". Der Erlös der Versteigerung fliesst vollständig in die Arbeit des gemeinnützigen Bund der Energieverbraucher für eine umwelt- und verbraucherfreundlichere Energiezukunft.