Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) fordert, dass die Entlastung von den Kosten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits für Unternehmen eintreten müsse, deren Stromkostenanteil an der Bruttowertschöpfung 5 Prozent übersteige. Der in der EEG-Novelle vorgesehene Stromkostenanteil an der Bruttowertschöpfung von 15 Prozent sei viel zu hoch und schließe zu viele Unternehmen aus.
Die energieintensiven Unternehmen in Deutschland mit über 660.000 Arbeitnehmern benötigten zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit eine schnelle und wirksamere Entlastung von den Zusatzkosten für die Förderung der
erneuerbaren Energien, anders als dies die geplante Regelung erwarten lasse. Mindestens ebenso wichtig sei aus Sicht des VIK, der die Interessen der energieintensiven Unternehmen in Deutschland vertritt, die Schaffung langfristiger Planungs- und Investitionssicherheit. Die geplante Regelung, wonach die Höhe der Kostenentlastung jeweils am Jahresende neu und damit schwankend festgelegt werde, sei nicht akzeptabel. Vielmehr müsse die EEG-Kostenbelastung auf 0,05 Ct/kWh festgesetzt werden.