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Verband: EEG darf 660.000 energieintensive Arbeitsplätze nicht gefährden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) fordert, dass die Entlastung von den Kosten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits für Unternehmen eintreten müsse, deren Strom­kostenanteil an der Bruttowertschöpfung 5 Prozent übersteige. Der in der EEG-Novelle vorgesehene Stromkostenanteil an der Bruttowertschöpfung von 15 Prozent sei viel zu hoch und schließe zu viele Unternehmen aus.

Die energieintensiven Unternehmen in Deutschland mit über 660.000 Arbeitnehmern benötigten zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit eine schnelle und wirksamere Entlastung von den Zusatzkosten für die Förderung der erneuerbaren Energien, anders als dies die geplante Regelung erwarten lasse. Mindestens ebenso wichtig sei aus Sicht des VIK, der die Interessen der energieintensiven Unternehmen in Deutschland vertritt, die Schaffung langfristiger Planungs- und Investitionssicherheit. Die geplante Regelung, wonach die Höhe der Kostenentlastung jeweils am Jahresende neu und damit schwankend festgelegt werde, sei nicht akzeptabel. Vielmehr müsse die EEG-Kosten­belastung auf 0,05 Ct/kWh festgesetzt werden.