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Verbändevereinbarungen sind "unzulässiges Preiskartell"

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Verbändevereinbarungen sind ein unzulässiges Preiskartell. Zu diesem Ergebnis kam das Landgericht Berlin am gestrigen Nachmittag. "Der Tatbestand Verstoss gegen Paragraf 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist ganz klar erfüllt", so die zuständige Richterin. "Die Verbändevereinbarungen sind eine willkürliche Zusammensetzung von Kartellen und verstossen darüber hinaus gegen das Prinzip der Demokratie."

Der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) hatte einen Antrag auf einstweilige Verfügung zur Teilnahme des bne an den Verhandlungen zur Verbändevereinbarung Gas gestellt. In einem zweiten Antrag wurde auf Unterlassung der Verhandlungen zur Verbändevereinbarung geklagt, sollte der bne nicht beteiligt werden. Dieser Antrag wurde jedoch durch das Gericht abgewiesen.

Einen Vergleich lehnten die Antragsgegner Bundesverband der Industrie (BDI), Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK), Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU) und Bundesverband der Gas und Wasserwirtschaft (BGW) hingegen ab. Man wolle den bne nicht als gleichberechtigten Partner in die Verhandlungen miteinbeziehen, so die Gegenseite.

Am 14. März steht die Energierechtsnovelle, die eine Verrechtlichung der Verbändevereinbarung vorsieht, beim Bundesrat auf der Tagesordnung. Dr. Henning Borchers, Geschäftsführer des bne: "Die Energierechtsnovelle ist damit gescheitert. Die Regierung macht sich lächerlich, wenn sie jetzt ein Gesetz verabschiedet, das ein vom Gericht verbotenes Preiskartell zur guten fachlichen Praxis erklärt."

Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) zeigte sich über die Einschätzung der Richterin, dass Verbändevereinigungen unzulässig seien, überrascht. "Das können wir so nicht akzeptieren", erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Schöneich. Die Politik in Deutschland habe sich für den Netzzugang auf der Grundlage von Verbändevereinbarungen entschieden und die Verbände explizit aufgefordert, in diesem Sinne in Verhandlungen einzutreten. Auch das Bundeskartellamt habe diesen Weg ausdrücklich toleriert. Die bisherigen Ergebnisse der Verbändevereinbarungen sowohl im Strom-als auch im Gasbereich hätten den Wettbewerb vorangebracht. "Wir haben hier nie im luftleeren Raum verhandelt, sondern wir wurden von der Politik hierzu aufgefordert", so Schöneich. Man müsse jetzt die genaue Analyse der Urteilsgründe abwarten. Davon hänge es letztendlich ab, wie man mit den Verbändeverhandlungen in Zukunft weiter fortfährt.