Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Vattenfall klagt gegen Atomausstieg - Millionenkosten drohen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Den deutschen Steuerzahlern drohen durch die Klage des Energiekonzerns Vattenfall Kosten in Millionenhöhe. Das Verfahren, in dem es um den Atomausstieg in Deutschland geht, läuft bereits seit 2012.

Die Klage des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall gegen den Atomausstieg in Deutschland kommt den Steuerzahler teuer zu stehen. "Die Bundesregierung geht auf Basis derzeitiger Annahmen von möglichen Gesamtkosten in der Größenordnung von ca. 9 Millionen Euro aus", heißt es in einer Antwort von Wirtschafts-Staatssekretär Matthias Machnig auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion. Dabei geht es nur um Anwalts- Gutachter-, Übersetzungs- und Gerichtskosten für das Verfahren vor einem internationalen Schiedsgericht in den USA.

Auch Eon könnte profitieren

Seit Beginn des Verfahrens im Jahr 2012 wurden aus dem Bundeshaushalt 3,23 Millionen Euro bezahlt, teilte Machnig mit. Vattenfall klagt wegen der Stilllegung der schleswig-holsteinischen Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel auf 4,7 Milliarden Euro Schadenersatz. Bis wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, ist unklar. Da auch der deutsche Eon-Konzern mit 50 Prozent an Krümmel und mit 33 Prozent an Brunsbüttel beteiligt ist, könnte Eon von Schadenersatz profitieren. Vattenfall kann als ausländischer Konzern gemäß der Energiecharta bei Investitionsstreitigkeiten vor ein Schiedsgericht ziehen.

Kritik an der Klage

Schleswig-Holsteins Energieminister Robert Habeck (Grüne) kritisierte Vattenfall wegen der Klage. "Die Atomkonzerne klagen im Moment gegen alles und jedes. Aus ihrer Sicht mag es vor allem um Profit und Geld gehen. Politisch heißt das aber eindeutig, dass sie den parteiübergreifend und gesetzlich beschlossenen Atomausstieg nicht anerkennen", sagte er am Sonntag der dpa.

Schleswig-Holstein sei konkret vom Pokern Vattenfalls betroffen. Das Unternehmen habe immer noch keinen Antrag für den Rückbau von Krümmel gestellt. "Möglicherweise, weil es das AKW als Faustpfand für das Schiedsgerichtsverfahren in Washington behalten will", sagte Habeck.

Schiedsgerichte beim Freihandelsabkommen gefordert

Die Frage von Schiedsgerichten ist ein entscheidender Knackpunkt bei den Verhandlungen über das geplante Freihandelsabkommen zwischen USA und EU (TTIP). Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte auf seiner ersten USA-Reise die großen ökonomischen Vorteile von TTIP betont und in einer Grundsatzrede an der Universität Harvard vor hysterischen Chlorhühnchen-Debatten gewarnt. "Ich glaube, das wäre ein historisches Projekt, das den großen Möglichkeiten einer neuen transatlantischen Agenda entspricht."

Der Vizechef der Gewerkschaft IG BAU, Dietmar Schäfers, forderte von Gabriel, Schiedsgerichte unbedingt zu verhindern. Diese ermöglichten Klagen von Investoren "nicht nur gegen den Bund, sondern auch gegen Länder und Kommunen in Milliardenhöhe".