Vattenfall fordert 4,7 Milliarden Euro für Atomausstieg
Stand: 16.10.2014
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Berlin - Die Atomkonzerne sehen sich auch mit Blick auf ihre Aktionäre verpflichtet, gegen die Stilllegung ihrer Kraftwerke vorzugehen. Der schwedische Stromkonzern Vattenfall fordert nun von Deutschland eine Entschädigung in Höhe von 4,7 Milliarden Euro.
Dies habe Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss des Bundestags gesagt, teilte die Linken-Fraktion in Berlin mit. Vattenfall hat die Bundesregierung vor einem internationalen Schiedsgericht in Washington verklagt. Linken-Fraktionsvize Klaus Ernst sah sich dadurch in seiner Kritik am geplanten Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) bestätigt. "Die Vattenfall-Klage zeigt erneut, dass Freihandelsabkommen mit weitreichendem Investorenschutz nicht zu akzeptieren sind." Die TTIP-Verhandlungen müssten gestoppt werden.
Nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima 2011 hatte sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zu einer Kehrtwende entschlossen. Nach einem dreimonatigen Moratorium wurden auch die Vattenfall-Meiler Krümmel und Brunsbüttel in Schleswig-Holstein dauerhaft stillgelegt. Anders als die deutschen Unternehmen RWE und Eon konnte sich Vattenfall als ausländischer Konzern zum Schutze seiner Investitionen an ein Schiedsgericht wenden. In Fachkreisen werden dem Unternehmen gute Chancen eingeräumt - die von Gabriel genannten 4,7 Milliarden Euro an Schadenersatzforderungen sind weit höher als bisher vermutet.
EIN ÜBERBLICK ÜBER DIE ANDEREN KLAGEN:
Der Energiekonzern Eon fordert von der Bundesregierung 380 Millionen Schadenersatz für das dreimonatige Atom-Moratorium nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima. Dabei geht es um entgangene Gewinne wegen der Abschaltung der Kernkraftwerke Unterweser (Niedersachsen) und Isar 1 (Bayern).
Zuvor hatte schon RWE eine Schadenersatzklage in Höhe von 235 Millionen Euro wegen der dreimonatigen Biblis-Abschaltung eingereicht - auch hier gingen anschließend beide Blöcke nicht mehr ans Netz.
Wegen der dauerhaften Stilllegung und der Beschlüsse zum Atomausstieg haben Eon und RWE Verfassungsbeschwerde eingelegt - hier geht es wohl um Schadenersatz in zweistelliger Milliardenhöhe.
Die Energiekonzerne klagen zudem gegen Zusatzkosten bei der Endlagersuche - so will Eon sich unter anderem nicht an Kosten beteiligen für die geplante Unterbringung von 26 Castor-Behältern aus der Wiederaufarbeitung im Ausland in anderen Zwischenlagern als in Gorleben, wo es hierfür eine gültige Einlagererlaubnis gebe.