Urteil: Kein Schadenersatz für EnBW wegen Atomausstieg
Stand: 06.04.2016
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Bonn - Der Energieversorger EnBW hat nach einem Urteil des Landgerichts Bonn keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen des Atomausstiegs in der Folge der Reaktorkatastrophe von Fukushima.
Das Unternehmen habe darauf verzichtet, gegen die Anordnung zur Abschaltung der Anlagen gerichtlich vorzugehen, um den Schaden abzuwenden, begründete die Zivilkammer unter anderem am Mittwoch ihren Urteilspruch. Diese Klage hätte Aussicht auf Erfolg und aufschiebende Wirkung gehabt. Denn ohne konkrete Anhaltspunkte für etwaige Gefahren sei die Anordnung der Abschaltung nach dem Gesetz nicht gerechtfertigt, hieß es weiter.
Wegen der Abschaltung seiner beiden Atomkraftwerte im Jahr 2011 hatte das Unternehmen eine Entschädigung in Höhe von 261 Millionen Euro gefordert. Gegen das Urteil kann der Versorger innerhalb eines Monats Berufung einlegen. Der Prozess ist Teil einer Welle von Klagen aus der Energiewirtschaft. Ende 2015 hatte RWE bereits ein ähnliches Verfahren angestrengt. Der Prozess läuft noch.