Urteil: EnBW-Kauf war nicht verfassungsgemäß
Stand: 06.10.2011
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Stuttgart - Der Einstieg der früheren schwarz-gelben Landesregierung in Baden-Württemberg beim Energieversorger EnBW war verfassungswidrig. Das hat am Donnerstag der Staatsgerichtshof in Stuttgart entschieden.
Die Richter gaben damit Grünen und SPD recht. Die Regierung von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hätte das Milliarden-Geschäft nicht am Landtag vorbei abwickeln dürfen, erklärte der Vorsitzende Richter Eberhard Stilz.
Der frühere Finanzminister Willi Stächele (CDU) hat demnach die Verfassung verletzt, als er für den Aktien-Deal mit einem Volumen von knapp 4,7 Milliarden Euro ein Notbewilligungsrecht wahrnahm. Er habe so das Haushaltsrecht des Landtags umgangen, sagte Stilz. Das Budgetrecht des Parlaments sei ein "Kernelement der Gewaltenteilung".
Am Kauf der EnBW-Aktien ändert sich durch das Urteil nichts, aber der heutige Landtagspräsident Stächele gerät nun in Bedrängnis. Vize-Regierungschef Nils Schmid (SPD) hatte bereits erklärt, er erwarte, dass die Landtagsfraktionen über Konsequenzen für Stächele beraten.
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