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Unfaire Subvention? EU prüft Netzentgelt-Befreiungen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa | AFP

Brüssel - Strompreis-Rabatte auf dem Prüfstand: Die EU-Kommission ermittelt gegen Deutschland wegen Netzentgelt-Befreiungen von Großkunden. Die Behörde will feststellen, "ob die Befreiung großer Stromverbraucher von Netzentgelten" eine unfaire Subvention darstellt, wie die oberste europäische Wettbewerbsbehörde am Mittwoch in Brüssel erklärte.

Es geht um die 2011 eingeführte Befreiung großer Stromverbraucher von den Netzentgelten. Netzgebühren sollen den Betrieb und Ausbau der Stromnetze finanzieren. Bestimmte Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen, müssen die Entgelte seitdem nicht mehr oder nicht mehr voll zahlen. Ein Hauptargument für die Regelung war die Stellung der Unternehmen im internationalen Wettbewerb: Sie sollten nicht durch hohe Stromkosten in Deutschland gegenüber der Konkurrenz ins Hintertreffen geraten.

Zahlen für die Ausnahmen müssen vor allem kleine Betriebe und die Privathaushalte. Nach Schätzungen der Bundesnetzagentur vom November 2012 muss ein Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 3500 Kilowattstunden im Jahr 2013 eine Umlage von rund elf Euro für die teilweise oder völlige Befreiung stromintensiver Betriebe vom Netzentgelt zahlen.

Laut Schätzungen entfielen durch die Ausnahmen 2012 rund 300 Millionen Euro, macht die EU-Kommission geltend. Sie untersucht nun zunächst, ob die Ausnahmen eine Subvention darstellen, ob also die Befreiung so aufgefasst werden kann, als ob der Staat den Unternehmen unter die Arme greift. Grundsätzlich sind Staatshilfen in der EU verboten. Es gibt aber Ausnahmen. Deshalb wird die Kommission, wenn es sich in ihren Augen um Staatshilfen handelt, zweitens prüfen, ob der Nutzen den Schaden überwiegt und eine Ausnahme vom Verbot gemacht werden kann.

Bis jetzt haben die Wettbewerbshüter die Auffassung, dass es sich bei der Umlage um Subventionen "handeln könnte". Das scheine den begünstigten Firmen unfaire Vorteile gegenüber der Konkurrenz in anderen EU-Ländern zu verschaffen, erläuterte die Kommission. Sie betonte zugleich, dass die Einleitung der sogenannten vertieften Prüfung nicht heißt, dass ihr Urteil schon fest steht. Im Gegenteil haben jetzt die Bundesregierung und andere Betroffene Gelegenheit, zum  Verdacht in Brüssel Stellung nehmen.