Uneinigkeit im Bundesrat über Atomgesetz
Stand: 12.11.2010
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Berlin - Auch nach dem Votum der Länder-Justizminister zugunsten einer Zustimmungspflicht des Bundesrats beim neuen Atomgesetz gibt sich das schwarz-gelbe Lager betont gelassen. Die Entscheidung im Plenum des Bundesrats werde seiner Einschätzung nach keine Mehrheit finden, so Baden-Württembergs Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU) am Donnerstag gegenüber der dpa.
Am 26. November findet die nächste Sitzung hat. Am Mittwoch hatte der Bundesrats-Rechtsausschuss mit einer 9:6-Mehrheit überraschend beschlossen, dass die vom Bundestag verabschiedete Verlängerung der Atomlaufzeiten um durchschnittlich 12 Jahre die Zustimmung der Länderkammer brauche. Das Gremium, dessen Votum für das Plenum nicht bindend ist, widersprach damit der Auffassung der Bundesregierung.
Unter den Befürwortern einer Bundesratszustimmung waren im Ausschuss laut "Frankfurter Allgemeiner Zeitung" neben Ländern mit SPD-Regierungsbeteiligung auch das schwarz-grün regierte Hamburg und das schwarz-grün-gelbe Saarland gewesen. Das von CDU und FDP regierte Schleswig-Holstein habe sich als einziges Land enthalten.
Würde das Bundesrats-Plenum das Votum des Rechtsausschusses bestätigen, wäre nach Meinung der Opposition die Entscheidung der Bundesregierung, längere Atomlaufzeiten ohne die Länder zu beschließen, mit einem noch größeren Makel behaftet.
Die Fraktionen von SPD und Grünen sowie mehrere SPD-geführte Länder haben Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt, sollte Schwarz-Gelb das Laufzeitplus ohne den Bundesrat umsetzen. Sie argumentieren, durch längere Laufzeiten entstünden den Ländern mit Atomkraftwerken beträchtliche Mehraufgaben. Seit der Wahl in Nordrhein-Westfalen haben Union und FDP in der Länderkammer keine Mehrheit mehr - deshalb will die Regierung den Bundesrat umgehen.