Umweltzeichen "Blauer Engel" für Energiesparlampen
Stand: 05.08.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Berlin - Die Hersteller von energiesparenden Lampen sollen nach Forderungen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes und des Umweltbundesamtes das Umweltzeichen "Blauer Engel" verwenden. Dieses Zeichen soll den Verbrauchern beim Kauf Orientierung bieten.
Standardglühlampen mit mehr als 60 Watt dürfen dann nicht mehr in den Handel gebracht werden. Vom Handel erwarten die beiden Organisationen, flächendeckend ein funktionierendes Rücknahmesystem einzurichten, um die neuen Produkte, die geringe Mengen Quecksilber enthalten, korrekt zu entsorgen.
Orientierung erleichtern
Um Kunden die Orientierung zu erleichtern, wurde ein Umweltzeichen "Blauer Engel" für energiesparende Lampen, vor allem für Kompaktleuchtstofflampen und LED-Lampen, entwickelt. Es umfasst alle wichtigen Nutzungsaspekte sowie den Umwelt- und Gesundheitsschutz und geht über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.
Der Blaue Engel hilft bei Kaufentscheidung
Auch Testergebnisse der Stiftung Warentest wurden bei der Entwicklung der Kriterien berücksichtigt. "Der Blaue Engel steht für Qualität und erleichtert den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Suche nach der richtigen Lampe. Das müsste eigentlich auch im Interesse der Hersteller sein", so Dr. Evelyn Hagenah, Abteilungsleiterin "Nachhaltige Produkte und Konsummuster" vom UBA.
Hersteller zurückhaltend
Doch viele Hersteller halten sich noch zurück. Das "Blaue Engel"-Logo nehme zu viel Platz ein, eine extra Verpackung für den deutschen Markt sei zu teuer und die gesetzlichen Bestimmungen doch ausreichend. "Bei der Größe des deutschen Marktes sind diese Argumente nicht nachvollziehbar", kritisiert vzbv-Vorstand Gerd Billen. Auch der Verweis der Hersteller auf die CE-Kennzeichnung sei nicht überzeugend. "Für Verbraucher hat diese Kennzeichnung keine Aussagekraft, da die Vergabe nicht durch unabhängige Dritte kontrolliert wird."
Entsorgung verbessern
Auch die Entsorgungsfrage ist noch nicht befriedigend geregelt: Energiesparende Lampen enthalten wenige Milligramm Quecksilber und dürfen nicht in den normalen Hausmüll. Verbraucherinnen und Verbraucher können ausgediente Lampen auf den Recyclinghöfen der Städte und Gemeinden kostenlos abgeben. Vereinzelt ist dies auch beim Handel möglich.
Einheitliches Rücknahmesystem einführen
Doch diese Rückgabestellen reichen noch nicht aus. "Man kann nicht erwarten, dass Verbraucher für eine einzelne Lampe weite Strecken bis zum nächsten Recyclinghof fahren. Praktischer wäre, wenn alte Lampen direkt im Laden zurückgenommen würden ", meint Hagenah vom UBA. Der Handel ist zwar gesetzlich nicht verpflichtet, seine Produkte zurückzunehmen. vzbv und UBA fordern ihn jedoch auf, freiwillig ein einheitliches und flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten möglichst in jedem Geschäft, in dem sie neue Lampen kaufen, auch die alten bequem und sicher entsorgen können.
Verbraucherzentralen bieten Unterstützung
Insgesamt stellt der vzbv eine große Verunsicherung bei Verbrauchern fest, seit die Glühlampen aus Effizienzgründen schrittweise vom europäischen Markt genommen werden. Nachdem durch Kompaktleuchtstoff- und LED-Lampen die Vielfalt auf dem Markt deutlich breiter geworden ist, müssen die Verbraucher sich nun mit Produkteigenschaften wie Lichtstrom und Farbtemperatur beschäftigen, um die für ihren Bedarf jeweils richtige Lampe zu finden. Die breite Nutzung der energiesparenden Lampen ist jedoch die Voraussetzung dafür, dass der Einspareffekt zur Geltung kommt. "Im Moment kaufen viele Leute unpassende Lampen, die dann im Keller landen oder falsch entsorgt werden", so Billen. Tipps für den Kauf bieten die Energieberatungen der Verbraucherzentralen. Auch das Umweltbundesamt informiert auf seiner Webseite.
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