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Umwelthilfe: Laufzeitverlängerung ohne Endlager ist rechtswidrig

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Berlin - Die von Schwarz-Gelb angestrebte Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken wäre einem Gutachten zufolge wegen der ungeklärten Entsorgung des Atommülls rechts- und verfassungswidrig. Ein Rechtsgutachten, das die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am Donnerstag in Berlin vorstellte, kam zu dem Ergebnis, dass angesichts der ungelösten Entsorgungsfrage "nicht mehr Atommüll erzeugt werden darf, als im Rahmen des Atomausstiegs festgelegt wurde".

Der Atomkonsens aus dem Jahr 2001 über die Begrenzung der Restlaufzeiten sei auch deshalb vereinbart worden, weil für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente kein Endlager zu Verfügung stand, erklärte DUH-Geschäftsführer Rainer Baake.

Mit dem Atomkonsens habe der Gesetzgeber damals abgewogen zwischen den Schutzpflichten des Staates für seine Bürger und den Eigentumsrechten der Akw-Betreiber. "Wenn der Staat jetzt unter dem Druck der Konzerne ohne Not eine Laufzeitverlängerung beschließt, verletzt er seine Schutzpflichten, indem er die Produktion von zusätzlichem Atommüll ohne geeignete Entsorgungsmöglichkeit zulässt", erklärte Baake. Das marode Endlager Asse zeige, dass bereits der Versuch gescheitert sei, schwach- und mittelaktive Atomabfälle dauerhaft zu entsorgen. Für die Entsorgung von hochradioaktivem Abfall gebe es nach wie vor keine belastbare Perspektive, kritisierte der frühere Grünen-Politiker.

SPD-Chef Sigmar Gabriel übte angesichts des Gutachtens scharfe Kritik an der schwarz-gelben Regierung: "Wer längere Laufzeiten für alte Reaktoren durchsetzen will, ohne eine Lösung für die Lagerung hochradioaktiven Atommülls zu haben, handelt verantwortungslos." Er warnte zugleich die schwarz-gelbe Regierung davor, die Kosten für die Asse-Sanierung dem Steuerzahler aufzubürden: "Die vier großen Atomkonzerne müssen als Verursacher des Asse-Debakels die Kosten über eine Kernbrennstoffsteuer tragen."

Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) hatte am Mittwoch die Kosten für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus dem maroden Salzbergwerk mit 3,7 Milliarden Euro angegeben. Er verwies auch auf eine mögliche Kostenbeteiligung der Energieversorgungsunternehmen, es gebe aber keine Rechtsgrundlage für eine Haftung der Firmen. In der Anlage, in die seit mehr als 20 Jahren Wasser sickert, lagern rund 126.000 Fässer mit leicht- und mittelstark strahlendem Atommüll.