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Über 300 Grundversorger erhöhen die Strompreise

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg - Im kommenden Jahr steigen die Strompreise: 317 Grundversorger heben die Strompreise zum Jahreswechsel um rund 3,5 Prozent an. Ein Musterhaushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 4.000 kWh zahlt künftig rund 42 Euro im Jahr mehr.

In Sachsen sind besonders viele Haushalte von den Preissteigerungen betroffen. Gut zwei Drittel aller Grundversorger heben hier ihre Strompreise an. Auch viele Bayern und Hessen müssen zum Jahreswechsel mit höheren Kosten für Strom rechnen. Die Erhöhungen fallen regional unterschiedlich aus.

Zweite Preiswelle im Frühjahr erwartet

Daneben gibt es auch Stromversorger, die mit geringeren Preisen planen: 21 Anbieter wollen ihre Strompreise im Januar bzw. im Februar 2017 um durchschnittlich 2,1 Prozent senken.

Die Mehrzahl der Grundversorger hält sich bei ihrer Preispolitik bisher noch bedeckt. „In der Vergangenheit konnten wir beobachten, dass viele Anbieter zum Jahreswechsel zunächst stillhalten, später aber mit Preiserhöhungen nachziehen“, sagt Jan Lengerke, Mitglied der Geschäftsleitung bei Verivox. „Deshalb erwarten wir auch 2017 eine zweite Preiswelle im Frühjahr“, so Lengerke weiter.

Warum die Strompreise wieder steigen

Viele Anbieter reichen steigende Umlagen und Abgaben an ihre Kunden weiter. So klettert die EEG-Umlage, mit der der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert wird, im kommenden Jahr von 6,35 Cent auf das Rekordniveau von 6,88 Cent je kWh. Die Netzkosten verteuern sich im bundesweiten Durchschnitt um 8 Prozent. Die §19-NEV-Umlage, mit der große Stromverbraucher bei den Netzentgelten entlastet werden, steigt geringfügig von 0,378 Cent auf 0,388 Cent je kWh. Zusammen ergeben sich rechnerische Mehrkosten von 42 Euro netto für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 4.000 kWh. Entlastend wirken die gesunkenen Börsenstrompreise.

Was tun bei einer Preiserhöhung?

Stromversorger müssen Preiserhöhungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitteilen. Wer ein solches Schreiben erhält, hat in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Verbraucher sollten in diesem Fall die Kündigung nicht dem neuen Anbieter überlassen, sondern aufgrund der kurzen Fristen die Kündigung selbst in die Hand nehmen. Ein Vierpersonenhaushalt, der aus der Grundversorgung in den günstigsten Tarif mit fairen Bedingungen wechselt, spart aktuell 467 Euro im Jahr.