Hamburg/Unkel (dpa/tmn) - Wer sich von seinem Ökostrom-Lieferanten getäuscht fühlt, weil dieser auch Atomstrom eingekauft hat, hat als Kunde keine Ansprüche. "Das ist so wie bei irreführender Werbung: Verbraucherschützer und Wettbewerber können für die Zukunft Unterlassung fordern und abmahnen. Ein solcher Fall löst aber keine individuellen Ansprüche von Kunden aus", sagte Günter Hörmann von der Verbraucherzentrale Hamburg dem dpa-Themendienst. Sie können also zum Beispiel nicht ihr Geld zurückfordern.
Am Mittwoch wurde bekannt, dass der bundesweite
Ökostrom-Anbieter Lichtblick aus Hamburg entgegen der Eigenwerbung seinen Kunden auch Atom- und Kohlestrom liefert. An der
Strombörse muss zeitweilig laut dem Unternehmen immer wieder auch solch konventionell erzeugter Strom eingekauft werden. Denn bei der Versorgung gebe es "Abweichungen zwischen Kurzfristprognose und zum Teil langfristig im Voraus vertraglich gesicherten regenerativen Strommengen". Das berichtet die "Financial Times Deutschland".
Lichtblick wirbt mit der Aussage, man verzichte "vollständig auf Strom aus Atom-, Kohle- und Ölkraftwerken."
Auch der Bund der Energieverbraucher sieht in dem Fall schlechte Karten in den Händen der Verbraucher. Ansprüche entstünden nicht, da kein materieller Schaden vorliegt. "Das wäre nur ein ideeller Schaden", sagt Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher in Unkel (Rheinland-Pfalz). Er macht anlässlich des Falls auf einen grundsätzlichen Zusammenhang aufmerksam: "Ich würde auch als Ökostromkunde nicht erwarten, dass ich zu 100 Prozent mit
Ökostrom beliefert werde." Denn es sei nicht so, dass Ökostrom-Bezieher aus ihrer Dose nur
Energie aus regenerativen Quellen bezögen - es gebe keine verschiedenen Leitungen für Öko- oder Atomstrom.
"Alle Stromkunden in Deutschland beziehen den Strom, den alle Kraftwerke in Deutschland produzieren. Die Erwartung, die Ökostrom-Bezieher haben dürfen, ist lediglich die, dass ihr Geld zum Teil in neue Ökostrom-Projekte gesteckt wird", sagt Peters.
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