Ton im EnBW-Streit verschärft sich weiter
Stand: 02.02.2011
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Stuttgart - Baden-Württembergs Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hat den Streit mit der Opposition um den Ankauf von EnBW-Aktien als "demokratietheoretisch" abgetan. Die Forderung, über einen Aktienkauf erst wochenlang zu diskutieren, sei nicht praktisch, wie Mappus auf dem Neujahrsempfang des CDU-Wirtschaftsrats am Dienstag in Stuttgart erklärte. "Ich bin mehr denn je der Überzeugung, dass es richtig war", sagte er.
Der Streit über den Ankauf der EnBW-Aktien zwischen Landesregierung und Opposition war am Dienstag eskaliert. Nachdem die Opposition Ministerpräsident Mappus der Lüge bezichtigt hatte, nannte der Regierungschef das Vorgehen von SPD und Grünen "perfide" und sprach von "unsäglichem Stil" und "Affentheater".
Die Opposition wirft Mappus vor, das Parlament nicht richtig informiert zu haben. In seiner Regierungserklärung am 15. Dezember hatte er sich darauf berufen, vor dem Ankauf ein verfassungsrechtliches Gutachten eingeholt zu haben. Am Wochenende war über einen Medienbericht bekannt geworden, dass die rechtliche Stellungnahme der Kanzlei Gleiss Lutz jedoch auf zehn Tage nach dem Kauftermin vom 6. Dezember datiert ist. Die Kanzlei erklärte, die Regierung sei vor dem Kauf mündlich beraten worden.
Keine Einmischung ins operative Geschäft
Mappus betonte in seiner Rede erneut, dass das Land nicht vorhabe, sich in das operative Geschäft der EnBW einzumischen. Das Land werde "Größen der Wirtschaft" in den EnBW-Aufsichtsrat berufen. Es sei klar, dass man sich nur an Strategieentscheidungen beteilige. Baden-Württemberg werde nur so lange Eigentümer bleiben, bis in der Eigentümerstruktur garantiert sei, dass kein ausländischer Investor mehr die Mehrheit erlangen könne.
EnBW-Chef Hans-Peter Villis sagte zuvor in seiner Rede, er glaube Mappus, wenn dieser sage, dass das Land nicht in das operative Geschäft des Unternehmens eingreife.
Anfang Dezember hatte Mappus angekündigt, das Land werde rund 45 Prozent der Anteile am Energieversorger EnBW vom französischen Stromkonzern Électricité de France (EdF) übernehmen. Der Landtag war in die Kaufentscheidung zuvor nicht einbezogen worden, sondern hatte erst nach der Abwicklung des Geschäftes darüber abgestimmt. Die Landesregierung berief sich dabei auf einen Ausnahmetatbestand in der Landesverfassung. Danach darf der Finanzminister zunächst ohne Beteiligung des Landtags über Ausgaben entscheiden, allerdings nur "im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses". Die Opposition will gegen das Verfahren klagen.
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