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Techem bietet nach BGH-Urteil andere Verträge für Wärmemessgeräte an

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Eschborn (dpa) - Der Heizungs- und Wasserableser Techem kommt seinen Kunden nach einem BGH-Urteil bei Verträgen für Wärmemessgeräte entgegen. "Wir werden Verträge mit kürzeren Laufzeiten anbieten", sagte Techem-Sprecher Stefan Lutz am Donnerstag. Zusätzlich zu den vom Bundesgerichtshof (BGH) monierten Zehn-Jahres-Verträgen werde es künftig auch Fünf-Jahres-Verträge geben. "Wer kürzere Laufzeiten abschließt muss allerdings mit höheren Kosten rechnen", sagte Lutz. Denn das teuerste sei die Montage der Geräte.

Der BGH hatte am Mittwoch geurteilt, die zehnjährige Bindung für die Miete der Geräte zur Messung des Wärmeverbrauchs benachteilige Kunden unangemessen (Az: XII ZR 61/05 vom 19. Dezember 2007). Der Verbraucher könne weder zur günstigeren Konkurrenz wechseln, noch sei - wenn er kein Gerät mehr brauche - ein Ausstieg aus dem Vertrag möglich. Auf eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärte das Karlsruher Gericht eine Klausel in den Geschäftsbedingungen des Marktführers Techem Energy Services für unwirksam.

Nach Einschätzung von Lutz sind bei Techem (Eschborn) etwa 50 000 Verträge betroffen, in der Regel Vermieter. Die Verbraucherschützer hatten insgesamt von einer sechsstellige Zahl von Verträgen gesprochen. Der Energiedienstleister Techem betreut nach eigenen Angaben europaweit 8,1 Millionen Haushalte.