Techem bietet nach BGH-Urteil andere Verträge für Wärmemessgeräte an
Stand: 21.12.2007
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Eschborn (dpa) - Der Heizungs- und Wasserableser Techem kommt seinen Kunden nach einem BGH-Urteil bei Verträgen für Wärmemessgeräte entgegen. "Wir werden Verträge mit kürzeren Laufzeiten anbieten", sagte Techem-Sprecher Stefan Lutz am Donnerstag. Zusätzlich zu den vom Bundesgerichtshof (BGH) monierten Zehn-Jahres-Verträgen werde es künftig auch Fünf-Jahres-Verträge geben. "Wer kürzere Laufzeiten abschließt muss allerdings mit höheren Kosten rechnen", sagte Lutz. Denn das teuerste sei die Montage der Geräte.
Nach Einschätzung von Lutz sind bei Techem (Eschborn) etwa 50 000 Verträge betroffen, in der Regel Vermieter. Die Verbraucherschützer hatten insgesamt von einer sechsstellige Zahl von Verträgen gesprochen. Der Energiedienstleister Techem betreut nach eigenen Angaben europaweit 8,1 Millionen Haushalte.