Studie: Energierechtsnovelle ist verfassungsrechtlicher Sündenfall
Stand: 18.03.2003
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Berlin, 18.03.03. Die Energierechtsnovelle kollidiert mit deutschem Gewerberecht, missachtet die Zivilprozessordnung in Deutschland, negiert geltendes Europarecht und verstößt auch gegen die neue EU-Binnenmarktrichtlinie. Das belegt ein soeben erschienenes Gutachten des renommierten Energierechtsexperten Prof. Dr. Ulrich Büdenbender (Juristische Fakultät der Technischen Universität Dresden).
Das neue Gesetz sieht eine Verrechtlichung der Verbändevereinbarung II plus vor. Die beabsichtigte Festschreibung des Kalkulationsleitfadens und das Prinzip der "guten fachlichen Praxis" sind von Kartellbehörden, Verbraucherschützern und den neuen Anbietern gleichermaßen scharf kritisiert worden. Das Berliner Landgericht hat erst vor kurzem festgestellt, dass die Verbändevereinbarungen ein unzulässiges Preiskartell darstellen. Die einfach-rechtlichen, verfassungs- und europarechtlichen Bedenken von Prof. Dr. Büdenbender gehen noch weit über die Einschätzung des Berliner Landgerichts hinaus.