Stromwirtschaft will Klarheit bei Regulierungsbehörde (Zusammenfassung)
Stand: 01.04.2003
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Berlin (dpa) - Im Streit um die Öffnung des Energiemarktes hat die Stromwirtschaft vor übertriebener staatlicher Regulierung gewarnt und rasche Klarheit über die geplante Aufsichtsbehörde gefordert. Es sei eine verlässliche Aussage nötig, welchen Stellenwert künftig die von der Strom- und Gaswirtschaft bisher praktizierte Selbstregulierung haben werde, erklärte der Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Gerhard Widder, am Dienstag in Berlin).
Er halte keine eigene Behörde für nötig, sagte Adamowitsch. Dies hänge jedoch davon ab, dass die Verbändevereinbarungen, mit denen die Branche bisher den Netzzugang auf freiwilliger Basis selbst regelt, weiter entwickelt werden. Widder sagte dazu, sollten die Verbändevereinbarungen den bisherigen Stellenwert behalten, machten weitere Verhandlungen keinen Sinn.
Mit der Verbändvereinbarung ist Deutschland innerhalb der EU einen Sonderweg bei der Öffnung der Strom- und Gasmärkte gegangen. Dadurch wurden bisher staatliche Eingriffe vermieden. In der vergangenen Woche hatte sich die Koalition aber auf eine Regulierungsbehörde verständigt, um mehr Wettbewerb sowie sinkende Preise zu erreichen. Das Bundeskartellamt, das zuletzt massiv gegen überhöhte Gebühren zur Netznutzung vorging, kritisiert die Verbändevereinbarung. Es hatte auch dafür plädiert, die Überwachung beim Kartellamt anzusiedeln.
Der Stromverband VDEW warnte erneut vor "kalifornischen Verhältnissen", sollte sich das Kartellamt gegen die Prinzipien bei der Preisfindung durchsetzen. Folgen seien ausbleibende Investitionen in die Netze und somit häufige Stromausfälle, bekräftigte VDEW- Präsident Werner Brinker die seit langem geäusserten Befürchtungen. Die Vorteile eines Regulierers seien fraglich. Es sei kaum vorstellbar, wie bei rund 900 Stromnetzbetreibern eine umfassende Regulierung funktionieren solle. Durch die Verbändevereinbarung seien die Netznutzungsgebühren um 5 bis 8 Prozent gesunken (siehe ausführlichen Bericht.
Adamowitsch zufolge muss zunächst der Regulierungsaufwand und - bedarf ermittelt werden. Erst dann könnten organisatorische Entscheidungen gefällt werden. Berücksichtigt werden müssten auch gerichtliche Entscheidungen. So sei noch im April eine erste rechtliche Klärung im Streit zwischen dem Kartellamt und dem Versorger TEAG zu erwarten. Auch das Berliner Landgericht, das die Verbändevereinbarung als rechtswidriges Kartell eingestuft hatte, entscheide noch in der Hauptsache. Dies werde sorgfältig beobachtet.
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