Stromversorgung im Winter: Gesetzentwurf für Abschalt-Verbot
Stand: 21.09.2012
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Berlin - Während die Bundesnetzagentur nicht von Engpässen in der Stromversorgung ausgeht, schiebt die Regierung Panik: Ein Gesetz soll Betreibern von Gaskraftwerken verbieten, diese abzuschalten. Dafür erhalten sie eine Entschädigung - die jeder Bürger über den Strompreis zahlen soll.
Die Bundesregierung will Stromengpässen im Winter vorbeugen und deshalb ein Abschalten von dringend benötigten Gaskraftwerken notfalls verbieten. Ein Gesetzentwurf sehe vor, dass Betreiber das Stilllegen von Kraftwerken in Zukunft zwölf Monate vorher mitteilen müssen und die Stilllegung nötigenfalls verboten werden könne, berichtet die "Frankfurter Rundschau".
Dem Bericht zufolge sollen die Betreiber der Übertragungsnetze für Strom bis März 2013 zusammen mit der Bundesnetzagentur eine Liste systemrelevanter Kraftwerke erstellen. Konkret handele es sich dabei vor allem um Gaskraftwerke in Süddeutschland. Dem Entwurf zufolge könnte es um Kapazitäten von 3900 Megawatt gehen - das entspreche etwa zehn Gaskraftwerken.
Werde die Stilllegung verboten, würden die Kraftwerke als Netzreserve betriebsbereit gehalten und nur in knappen Situationen eingesetzt. Dafür sollen die Besitzer der Anlagen eine Entschädigung erhalten. Die Kosten könnten sich dem Entwurf zufolge auf maximal 287 Millionen Euro pro Jahr belaufen, schreibt die Zeitung. Diese sollen die Verbraucher unter anderem über die Netzentgelte bezahlen, die Teil des Strompreises sind. Für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 3500 Kilowattstunden werden demnach Zusatzkosten von maximal 1,55 Euro pro Jahr veranschlagt.