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Stromversorger: Mahnkosten von fünf Euro sind zu hoch

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Mainz/Berlin - Eine von Energieversorgern erhobene Mahnkostenpauschale von fünf Euro ist zu hoch. Zu diesem Urteil kommt das Landgericht (LG) Frankenthal (Az.: 6 O 2281/12).

Ein Unternehmen kann sich Material- und Versandkosten ersetzen lassen, Personal- und IT-Kosten dagegen nicht, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Nachdem Rechtsmittel gegen das Urteil über zwei Instanzen erfolglos geblieben sind, ist das Urteil jetzt rechtskräftig.

Die Verbraucherzentrale Berlin hatte 2012 vor dem Landgericht gegen einen Energieversorger wegen der Verwendung unzulässiger Vertragsbedingungen geklagt. Neben den hohen Mahnkosten erklärte das Gericht eine weitere Klausel in den Vertragsbedingungen für unzulässig: Danach mussten säumige Verbraucher auch Kosten bezahlen, die durch die persönliche Eintreibung der Forderung vor Ort entstanden. Bei der Kostenberechnung wurde die Entlohnung für einen Fachmonteur zugrunde gelegt und eine Fahrtkostenpauschale von elf Euro aufgeschlagen.