Stromsteuer-Befreiung: Sieg der Industrie-Lobby
Stand: 01.08.2012
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Berlin - Die Unternehmen, die am meisten Strom verbrauchen, müssen im Verhältnis am wenigsten dafür bezahlen. Grund dafür ist, dass sie von der Stromsteuer befreit sind. Das Kabinett hat diese Regelung heute ausgeweitet.
Große Teile der deutschen Industrie werden bis zum Jahr 2022 weiter von der Ökosteuer befreit. Im Gegenzug müssen sich die rund 25.000 energieintensiven Betriebe zu mehr Energieeffizienz verpflichten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung am Mittwoch in Berlin beschlossen.
Dem Bund entgehen dadurch Einnahmen bei den Energiesteuern von jährlich 2,3 Milliarden Euro. Umweltverbände und Grüne werfen der schwarz-gelben Koalition Milliarden-Steuergeschenke für die Industrie vor. Die Vorgaben für die Effizienzsteigerung seien zu lasch, die mit der Energiewende vereinbarten Einsparziele würden so verfehlt.
Pflicht zur Selbstverpflichtung?
Betriebe mit besonders hohem Stromverbrauch erhalten seit Einführung der Ökosteuer 1999 Begünstigungen bei Strom- und Energiesteuer, um sie im internationalen Wettbewerb nicht zu benachteiligen. Die Steuerermäßigung wurde von der EU-Kommission nur bis Ende 2012 gebilligt. Für eine Fortsetzung des Privilegs fordert Brüssel eine Gegenleistung der Industrie in Form von Einsparzielen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass energieintensive Betriebe für Entlastungen bei der Stromsteuer ihren Verbrauch besser steuern und zwischen 2013 und 2015 zunächst jährlich 1,3 Prozent Energie einsparen müssen. 2016 sollen es 1,35 Prozent sein. 2017 sollen die Ergebnisse bewertet und die Zielwerte bis 2022 festgelegt werden. Die Grünen monieren, dass das Sparziel von 1,3 Prozent in den vergangenen Jahren auch ohne besondere Anstrengungen erreicht worden sei.
Zu lasche Ziele
Laut der "Berliner Zeitung" gehen Umweltexperten und Grüne davon aus, dass das Gesetz mit Blick auf die im Rahmen der Energiewende vereinbarten Einsparziele weitgehend wirkungslos bleibt. Ursprünglich hatten von den Unternehmen individuelle Nachweise für Einsparungen einer bestimmten Menge Strom und Brennstoff gefordert werden sollen.
Nun ist eine Selbstverpflichtung der Industrie vorgesehen. Die in dem Gesetz festgelegten Ziele für einzelne Wirtschaftsbranchen sind nach Ansicht von Umweltexperten aber zu lasch: Die vorgeschriebene Effizienzsteigerung beim Energieverbrauch von 1,3 Prozent liege unterhalb der normalen technischen Entwicklung und sei ohne jede neue Anstrengung der Industrie zu erreichen, zitiert die Zeitung das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) und die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz.
Rösler als Erfüllungsgehilfe des BDI
Seit November letzten Jahres sei der gute Entwurf des Finanzministeriums durch Lobby-Druck durch den Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) immer mehr ausgehöhlt worden, sagte die Vize-Fraktionschefin der Grünen, Bärbel Höhn. "Das Wirtschaftsministerium war dabei Erfüllungsgehilfe des BDI, der quasi seine Linie durchgesetzt hat." Dadurch würden viele Unternehmen aus der Pflicht genommen, Strom einzusparen.
Die Begünstigungen bei Strom- und Energiesteuer waren von der rot-grünen Bundesregierung 1999 verankert worden. Da die EU-Kommission die geltenden Steuervorteile nur bis zum Jahresende genehmigt hatte, musste eine Neuregelung her. Ziel der schwarz-gelben Bundesregierung ist es, dass die Industrie durch die Energiewende nicht zu stark belastet wird. Weil die Kosten zur Förderung der Erneuerbaren Energien somit auf weniger Schultern verteilt werden müssen, steigt die Belastung für die anderen Stromverbraucher.