Strompreissteigerungen um rund 7 Prozent möglich
Stand: 09.10.2013
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg - Die Strompreise setzen ihren mittlerweile vierzehnjährigen Aufwärtstrend fort. Laut einer Meldung der Deutschen Presseagentur wird die EEG-Umlage im kommenden Jahr von 5,28 Cent pro Kilowattstunde auf 6,3 Cent/kWh ansteigen. Für das Jahr 2014 rechnet Verivox mit einer Strompreissteigerung von rund 7 Prozent. Ein Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 4.000 kWh muss rund 79 Euro mehr bezahlen.
EEG-Umlage und Netzentgelte steigen
„Neben der Erhöhung der EEG-Umlage gehen wir auch von einer Steigerung der regional unterschiedlichen Netznutzungsentgelte um durchschnittlich 10 Prozent im kommenden Jahr aus“, sagt Jan Lengerke, Mitglied der Geschäftsleitung bei Verivox.
Derzeit weist der Verivox-Verbraucherpreisindex Strom einen durchschnittlichen Preis von 27,75 Cent pro Kilowattstunde aus. Bei einem Verbrauch von 4.000 kWh pro Jahr entspricht dies Kosten von 1.110 Euro. Ab 2014 wird der durchschnittliche kWh-Preis voraussichtlich auf 29,73 Cent steigen, was bei gleicher Abnahmemenge jährliche Gesamtkosten von 1.189 Euro bedeutet.
Preisunterschiede zwischen Stromversorgern nutzen
„Diese Erhöhungen betreffen alle Stromanbieter“, erklärt Lengerke. „Private Verbraucher und Gewerbekunden können trotz der kommenden Preissteigerungen sparen, wenn sie die Preisunterschiede zwischen den unterschiedlichen Stromversorgern nutzen und den Anbieter wechseln.“
Wer sich noch nie um einen günstigeren Stromanbieter gekümmert hat, kann bei einem Verbrauch von 4.000 kWh rund 400 Euro pro Jahr einsparen. „Der Wechsel funktioniert einfach und schnell. Der neue Anbieter kümmert sich um die Abmeldung beim bisherigen Stromlieferanten, die unterbrechungsfreie Versorgung ist gesetzlich garantiert“, so Lengerke.
Mehrwertsteuer ist ein zusätzlicher Preistreiber
Die Erhöhung von EEG-Umlage und Netznutzungsentgelten fällt auch deshalb stark ins Gewicht, da sie sich auf den Netto-Preis auswirkt, auf den noch die Mehrwertsteuer von 19 Prozent aufgeschlagen wird. Würde Elektrizität als lebensnotwendiges Gut unter den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent fallen, könnten die Verbraucher an dieser Stelle deutlich entlastet werden.
Doch dieser Vorschlag ist in der Politik nicht beliebt, denn die Mehrwertsteuer ist eine Gemeinschaftssteuer, die zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt wird. Stattdessen wird die Streichung der Stromsteuer gefordert, die größtenteils in die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge fließt. Kurz: Die Verbraucher werden dann einfach an anderer Stelle belastet.
Ein geringerer Anstieg der Strompreise wäre darüber hinaus möglich, wenn die Versorger sinkende Beschaffungspreise an die Verbraucher weitergeben. Da die Beschaffungsstrategien der Versorger allerdings sehr unterschiedlich sind, ist eine durchschnittliche Prognose nicht möglich.