Strompreiserhöhung: Kartellamt rät zum Anbieterwechsel
Stand: 23.11.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Berlin - Angesichts der steigenden Strompreise empfiehlt das Bundeskartellamt den Wechsel des Anbieters. "Man kann gar nicht eindringlich genug an die Verbraucher appellieren, Preise zu vergleichen und von ihren Wechselmöglichkeiten Gebrauch zu machen", erklärte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" (Freitag).
Auch wenn viele Stromversorger die Kosten der Energiewende an die Verbraucher weitergäben, könne ein Anbieterwechsel in vielen Fällen zu erheblichen Einsparungen führen.
Etwa drei Viertel der Stromkunden müssen vom kommenden Jahr an tiefer in die Tasche greifen - mehr als 600 Versorger wollen die Preise wegen der steigenden Ökostrom-Umlage so stark wie nie zuvor erhöhen. Im Schnitt werden rund zwölf Prozent mehr erwartet.
(Dieses Video ist nicht mehr verfügbar.)
Nachrichten zum Thema
Jetzt Stromtarif sichern
Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
-
Strom ab 0,28 Euro/kWh
-
Bis zu 850 Euro sparen
So haben wir gerechnet
Wohnort: Würzburg, 97084
Jahresverbrauch: 3.500 kWh
Günstigster Tarif: KlickEnergie KlickStrom, Kosten im ersten Jahr: 800,42 Euro
Grundversorgungstarif: Stadtwerke Würzburg AG Frankenstrom Komfort, Kosten: 1.660,88 Euro
Einsparung: 860,46 Euro
(Stand: 12.11.2024) -
Schutz durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
Mehr rund um Strom
-
Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden. -
1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 38 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.
-
Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.
Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie. -
Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.