Strompreise steigen stärker als jemals zuvor
Stand: 16.11.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg – Die Strompreise für das Jahr 2013 beginnen auf breiter Front zu steigen. Bereits jetzt haben rund 400 Stromversorger Preiserhöhungen von durchschnittlich 12 Prozent angekündigt. Ein Musterhaushalt muss rund 120 Euro mehr bezahlen als bisher.
Strompreiserhöhungen müssen in der Regel spätestens 6 Wochen im voraus angekündigt werden. Daher bleibt den Versorgern bis Mitte November Zeit, um die Preise für das kommende Jahr zu erhöhen. Eine große Zahl weiterer Preiserhöhungen steht ins Haus.
Als Begründung für die stärksten Strompreiserhöhungen des Jahrzehnts werden die Erhöhung der EEG-Umlage und gestiegene Netzkosten genannt. Dabei handelt es sich um Preisbestandteile, die von den Stromanbietern direkt an die Kunden weitergegeben werden. Dennoch bestehen zwischen den Anbietern große Preisunterschiede. Daher sollten alle Verbraucher, deren Lieferant eine Strompreiserhöhung ankündigt, die Preise vergleichen und zu einem günstigeren Stromversorger wechseln.
Im Falle einer Preiserhöhung haben die Kunden in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, von dem sie wegen der häufig kurzen Fristen auch Gebrauch machen sollten. Dass bereits beim bisherigen Anbieter gekündigt wurde, sollte bei der Anmeldung beim neuen Versorger deutlich vermerkt werden.
Strompreiserhöhungen müssen in der Regel spätestens 6 Wochen im voraus angekündigt werden. Daher bleibt den Versorgern bis Mitte November Zeit, um die Preise für das kommende Jahr zu erhöhen. Eine große Zahl weiterer Preiserhöhungen steht ins Haus.
Als Begründung für die stärksten Strompreiserhöhungen des Jahrzehnts werden die Erhöhung der EEG-Umlage und gestiegene Netzkosten genannt. Dabei handelt es sich um Preisbestandteile, die von den Stromanbietern direkt an die Kunden weitergegeben werden. Dennoch bestehen zwischen den Anbietern große Preisunterschiede. Daher sollten alle Verbraucher, deren Lieferant eine Strompreiserhöhung ankündigt, die Preise vergleichen und zu einem günstigeren Stromversorger wechseln.
Im Falle einer Preiserhöhung haben die Kunden in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, von dem sie wegen der häufig kurzen Fristen auch Gebrauch machen sollten. Dass bereits beim bisherigen Anbieter gekündigt wurde, sollte bei der Anmeldung beim neuen Versorger deutlich vermerkt werden.