Strompreise steigen: Kunden haben Sonderkündigungsrecht
Stand: 04.01.2016
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Düsseldorf/Heidelberg - Wer im Januar eine Preiserhöhung von seinem Stromversorger erhält, kann sein Sonderkündigungsrecht nutzen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Ein Sonderkündigungsrecht haben Kunden immer dann, wenn sich die Vertragsbedingungen ändern oder Preise erhöhen. Das gilt auch, wenn Energieversorger eine Preiserhöhung mit gestiegenen oder neu eingeführten Steuern, Abgaben oder Umlagen rechtfertigen. Manche Stromlieferanten versuchen diese Möglichkeit in ihren Vertragsbedingungen auszuschließen – mit der Begründung, sie seien den Erhöhungen ausgeliefert. Doch solche Klauseln sind unwirksam, wie ein Urteil des Landgerichtes Düsseldorf ergab (Az.: 14d O 4/15).
Versorger muss Preiserhöhung rechtzeitig bekanntgeben
"Grundsätzlich sind Preiserhöhungen legitim, wenn die Kosten steigen", sagt Jürgen Schröder, Jurist von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Nur müssen die Versorger den Kunden dann eben auch fairerweise ein Kündigungsrecht einräumen.
Stromlieferanten müssen ihre Kunden rechtzeitig über Preissteigerungen informieren – mindestens sechs Wochen vorher. Die Kunden können von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen, bis die Preisänderung eintritt.
Chance zum Anbieterwechsel nutzen
Natürlich sind steigende Strompreise erstmal ein Ärgernis. Gleichzeitig bieten sie aber einen Anreiz, sich nach einem günstigeren Anbieter umzuschauen und mit einem Wechsel des Versorgers bares Geld zu sparen. Der Wechsel ist ganz einfach: Sie kündigen bei Ihrem aktuellen Versorger und beauftragen Ihren Wunschanbieter mit der Belieferung. Die Rechnung erhalten Sie in Zukunft von Ihrem neuen Anbieter. Ansonsten ändert sich nichts. Die Stromleitung und der Stromzähler bleiben im Besitz des örtlichen Netzbetreibers, der weiterhin Ihr Ansprechpartner bei Stromausfällen oder ähnlichen Störungen ist.
Preise vergleichen, wechseln und sparen
Welche Anbieter mit günstigen Preisen und guten Konditionen punkten, ermitteln Sie ganz einfach in unserem Strompreisvergleich. Sie müssen hierfür lediglich Ihre Postleitzahl und Ihren ungefähren Stromverbrauch angeben. In der Ergebnisliste werden Ihnen die an Ihrem Wohnort verfügbaren Anbieter mit Preisen und Vertragskonditionen angezeigt.
Innerhalb der Frist kündigen
Wer schon einmal den Stromanbieter oder den Stromtarif gewechselt hat, muss bei einer Strompreiserhöhung selbst die Kündigung vornehmen. Die Kündigung muss schriftlich beim alten Stromversorger eingereicht werden. Dass man bereits selbst gekündigt hat, sollte auf dem Auftrag für den neuen Stromanbieter deutlich vermerkt werden. Weitere Informationen und eine Kündigungsvorlage finden Sie im Ratgeber Stromanbieterkündigung.
Anbieterwechsel kann Rechnung um mehr als ein Drittel senken
Auf dem Strommarkt herrscht reger Wettbewerb. Das führt zu einem starken Preisgefälle zwischen den Versorgern. Verbraucher können sich dies zunutze machen, indem sie ihre Stromrechnung auf den Prüfstand stellen und bei Bedarf zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Ein Vierpersonenhaushalt, der aus der Grundversorgung zum günstigsten verbraucherfreundlichen Angebot wechselt, spart aktuell durchschnittlich 443 Euro pro Jahr. Das entspricht einer Ersparnis von gut 36 Prozent.