Strompreise sinken leicht - aber nicht für alle Kunden
Stand: 27.02.2018
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg. Deutsche Verbraucher müssen nach dem Rekordhoch im Jahr 2017 wieder etwas weniger für Strom bezahlen. Seit Jahresbeginn ist der Strompreis bundesweit durchschnittlich um 0,6 Prozent gefallen. Doch nicht überall können Stromkunden profitieren. Wo es in den nächsten Wochen teurer und wo billiger wird, zeigt eine Analyse der Tarifexperten von Verivox.
Erhöhungen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, Senkungen in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Brandenburg
Bereits zum Jahreswechsel hatten rund 200 Grundversorger ihre Preise angepasst. Für März und April haben nun noch einmal 26 Grundversorger Preisänderungen angekündigt: 11 Versorger senken ihre Preise um durchschnittlich 4,4 Prozent und 15 Versorger erhöhen um 3 Prozent. Für einen Musterhaushalt mit einem Stromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden (kWh) bedeuten die Preissenkungen eine Entlastung von durchschnittlich 60 Euro. Bei den Preiserhöhungen sind es Mehrkosten von rund 34 Euro.
Wo Strom teurer und wo billiger wird, ist abhängig vom Wohnort: Auf Strompreiserhöhungen in den nächsten Wochen müssen sich vor allem Verbraucher in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen einstellen. Senkungen betreffen vor allem Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. „Besonders für Verbraucher in Brandenburg sind das positive Nachrichten, denn hier ist Strom seit Jahren so teuer wie in keinem anderen Bundesland“, sagt Mathias Köster-Niechziol, Energieexperte beim Vergleichsportal Verivox.
Ökostromumlage und Beschaffungspreise gesunken
Dass seit Jahren erstmals auch wieder nennenswerte Strompreissenkungen zu verzeichnen sind, ist auf die Entwicklung der Einkaufspreise, Umlagen und Netzentgelte zurückzuführen: Die Ökostromumlage sank leicht von 6,88 Cent/kWh auf 6,792 Cent/kWh und auch die Beschaffungskosten waren 2017 im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Der mengengewichtete Durchschnittspreis an der Strombörse EEX gehandelter Produkte lag im Jahr 2016 bei 32,64 Euro pro Megawattstunde (MWh). Im Jahr 2017 lag der durchschnittliche Preis bei 31,32 Euro/MWh, was einer Preissenkung von vier Prozent entspricht. Ein Viertel des Strompreises wird zudem über die Netzentgelte bestimmt, die sich regional zwar unterschiedlich entwickelten, im Bundesschnitt aber ebenfalls um vier Prozent zurückgegangen sind.
„Günstigere Beschaffungskosten und Umlagen hatten bei vielen die Hoffnung auf weitreichende Strompreissenkungen geweckt. Doch die allermeisten Versorger haben ihre Preise stabil gehalten“, erklärt Mathias Köster-Niechziol. Seit Jahresbeginn haben nur etwa 250 der über 800 Grundversorger ihre Preise geändert. Im vergangenen Jahr waren es zu diesem Zeitpunkt weit über 500 Versorger. Der Strompreis befindet sich mit aktuell durchschnittlich 28,04 Cent pro Kilowattstunde immer noch auf einem sehr hohen Niveau.
Kündigungsrecht nutzen – Sparpotenzial von rund 300 Euro
Verbraucher sollten Preisänderungen zum Anlass nehmen, um ihren eigenen Tarif auf die Probe zu stellen. Anbieter sind gesetzlich verpflichtet, über Preisänderungen spätestens 6 Wochen vorher zu informieren und müssen Verbrauchern auch ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Stromkunden, die noch in der Grundversorgung sind, kommen jederzeit aus dem Vertrag. Das ist gesetzlich geregelt. Die Preisdifferenz zwischen den Anbietern ist hoch: Je nach Wohnort spart ein Vier-Personen-Haushalt, der aus der Grundversorgung zum besten Tarif mit verbraucherfreundlichen Bedingungen wechselt, mehrere hundert Euro.