Strompreis: Steuern und Abgaben erstmals über 50 Prozent
Stand: 20.02.2013
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg - Der Staatsanteil am Strompreis hat erstmals die Grenze von 50 Prozent übersprungen. So beinhalten 1 Euro Stromkosten inzwischen rund 51 Cent staatliche Abgaben und Steuern.
Netzentgelte und Energieanteil sind jeweils ein Viertel des Preises
Der Verivox-Verbraucherpreisindex Strom zeigt, dass ein privater Haushalt mit einem Verbrauch von 4.000 kWh derzeit durchschnittlich 27,6 Cent pro Kilowattstunde bezahlt. Die jährlichen Stromkosten belaufen sich damit auf 1.104 Euro.
Von diesen 27,6 Cent pro Kilowattstunde entfallen 6,43 Cent (23,3 Prozent) auf die Netznutzungsentgelte. 7,07 Cent (25,6 Prozent) bleiben den Stromversorgern für den Energieanteil aus Beschaffung, Vertrieb und Marge. Die restlichen 14,1 Cent (51,1 Prozent) sind Steuern und Abgaben.
Jährlich werden neue Abgaben eingefordert
„Der Staatsanteil beim Strompreis erreicht Ausmaße, die man eigentlich nur von den Spritpreisen kennt“, sagt Jan Lengerke, Mitglied der Geschäftsleitung bei Verivox. „Für die Stromversorger ist das eine schwierige Entwicklung, da sie einen immer geringer werdenden Teil des Endpreises steuern können.“
Die höchste Abgabe ist mit 5,28 Cent (19,1 Prozent) die stark gestiegene EEG-Umlage. Die Umsatzsteuer schlägt mit 4,41 Cent (16 Prozent) zu Buche, die Stromsteuer trägt weitere 2,05 Cent (7,4 Prozent) bei. Die Konzessionsabgabe liegt bei 1,68 Cent (6,1 Prozent) und die KWKG-Umlage ist auf 0,13 Cent (0,5 Prozent) gestiegen. Neu hinzugekommen sind die §19-NEV-Umlage mit 0,33 Cent (1,2 Prozent) und die Offshore-Haftungsumlage mit 0,25 Cent (0,9 Prozent).
Stromanbieterwechsel kann Kosten reduzieren
Obwohl die aufgezählten Steuern und Abgaben bei jedem Stromversorger fällig werden, gibt es zwischen den Anbietern bedeutende Preisunterschiede.
Besonders Stromkunden, die sich noch nie um einen Anbieterwechsel gekümmert haben, können durch den Wechsel des Stromanbieters mehrere Hundert Euro pro Jahr einsparen. Denn die Grundversorgung ist in der Regel der teuerste Tarif des jeweiligen Anbieters. Der Anbieterwechsel ist schnell und unkompliziert, die Kündigung übernimmt der neue Anbieter. Eine ununterbrochene Versorgung ist gesetzlich garantiert.