Stromnetz-Sonderumlage sinkt 2014
Stand: 22.10.2013
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Berlin - Trotz einer Zunahme an Anträgen auf Rabatte wird die von den Stromverbrauchern zu zahlende Netzkosten-Sonderumlage im kommenden Jahr kräftig sinken. Wie die für die Berechnung zuständigen Übertragungsnetzbetreiber am Montag mitteilten, werde die sogenannte Paragraf-19-Umlage auf 0,187 Cent je Kilowattstunde festgesetzt. Bisher sind es 0,329 Cent je Kilowattstunde (kWh).
Pro Jahr macht das bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3500 kWh bisher ohne Mehrwertsteuer 11,51 Euro aus. Im kommenden Jahr werden es nur noch 3,20 Euro sein. Grund für das Sinken ist eine im Juli beschlossene Reform: Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf und auf Druck der EU-Kommission war eine Komplettbefreiung von Netzentgelten für die energieintensivsten Unternehmen rückwirkend aufgehoben worden - dies war bisher Hauptkostentreiber. Sie müssen nun mindestens zehn Prozent der allgemeinen Kosten für den Stromtransport zahlen.
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Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden. -
1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 38 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.
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Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.
Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie. -
Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.