Stromnetz-Ausbau: 700 Einwände gegen neue Leitungen
Stand: 10.07.2012
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Frankfurt/Main - Für eine erfolgreiche Energiewende muss das deutsche Stromnetz deutlich leistungsfähiger werden. Insgesamt planen die Netzbetreiber 3.800 Kilometer an neuen Stromautobahnen. Doch zahlreiche Bürger und Organisatoren haben Einwände.
Gegen den geplanten Neu- und Ausbau des deutschen Hochspannungs-Stromnetzes im Zuge der Energiewende haben einem Bericht zufolge 700 Bürger und Organisationen Einwände geltend gemacht. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am Dienstag unter Berufung auf die zuständigen Netzbetreiber berichtete, wurden in der ersten Konsultationsphase zum Netzentwicklungsplan hunderte schriftliche Beschwerden eingelegt und Stellungnahmen eingereicht. "Die Zahl der Stellungnahmen wird sicher noch steigen", zitierte die "FAZ" eine Sprecherin des Netzbetreibers Tennet.
Die Frist für Stellungnahmen sollte am Dienstag um Mitternacht enden. Hintergrund ist der geplante beschleunigte Ausbau des Höchstspannungsnetzes um bis zu 3800 Kilometer. Die Netzbetreiber müssen Kritik und Anregungen bis Mitte August in einem Bericht an die Bundesnetzagentur weiterleiten, die dann ein zweites Anhörungsverfahren beginnt. Dessen Ergebnisse sollen in das bis zum Jahresende geplante Bundesnetz-Gesetz einfließen. Mit dem neuen Verfahren sollen die Planungs- und Bauzeiten für neue Stromleitungen von zehn auf fünf Jahre halbiert werden.
Neue Leitungen für Windstrom
Der Aus- und Umbau der Stromnetze gilt als einer der wichtigsten Bausteine der Energiewende. Die Netzbetreiber hatten im Mai mit dem Netzentwicklungsplan die Grundzüge dafür vorgelegt. Zu einem großen Teil soll demnach das bereits bestehende Netz optimiert und erweitert werden, aber auch tausende Kilometer neuer Stromtrassen sind geplant. Geschaffen werden müssen vor allem neue Leitungen, die den Windstrom aus dem Norden in die Industriezentren im Süden und Westen Deutschlands transportieren.
Den genauen Verlauf der Trassen legt der Netzentwicklungsplan noch nicht fest, er definiert lediglich den Anfangs- und Endpunkt. Die konkrete Streckenführung müssen die zuständigen Behörden in den Bundesländern beschließen.