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Stromkostenentlastungen für Großverbraucher

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg - Große Unternehmen mit hohen Stromverbräuchen kaufen Elektrizität selbstverständlich günstiger ein als Kleinbetriebe und private Verbraucher. Doch auch bei den Netznutzungsentgelten und den unterschiedlichen Stromsteuern wird es billiger, wenn man viel verbraucht. Hier ein Überblick der einzelnen Kostenpunkte.

Netznutzungsentgelte

Durch die Änderung der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV § 19) im Juli diesen Jahres haben Großverbraucher, die mehr als 10 Millionen Kilowattstunden (10 GWh) pro Jahr verbrauchen und eine Benutzungsdauer von 7000 Stunden erreichen, die Möglichkeit, sich komplett von der Zahlung von Netznutzungsentgelten befreien zu lassen.

Die teilweise Befreiung der energieintensiven Gewerbebetriebe bedeutet, dass die anfallenden Kosten für den Ausbau der Stromnetze und der Erneuerbaren Energien auf weniger Verbraucher umgelegt werden müssen und damit zwangsläufig steigen. Allein im Jahr 2012 wird voraussichtlich über 1 Milliarde Euro von den stromintensiven Unternehmen zu den kleineren Verbrauchern hin verlagert.

EEG-Umlage

Auch die Änderung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) enthält Vergünstigungen für Gewerbe mit hohem Energiebedarf. Bisher wurde die Zahlung der EEG-Umlage für Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von über 10 GWh und einem Stromkostenanteil von mindestens 15 Prozent an der Bruttowertschöpfung deutlich begrenzt. Im Zuge der Novelle des EEG im Juli 2011 wurde diese Grenze auf 1GWh und einen Anteil von 14 Prozent an der Bruttowertschöpfung abgesenkt.

Diese Änderung könnte die Anzahl der Unternehmen, die keine EEG-Umlage bezahlen, von derzeit 600 auf rund 6.000 ansteigen lassen. Die Kostensenkungen dieser Großunternehmen werden von Kleingewerben und Privatverbrauchern bezahlt. Der Bundesverband Erneuerbare Energie geht von Mehrkosten zwischen 300 und 500 Millionen Euro für „normale Stromverbraucher“ aus.

Stromsteuer

Die Stromsteuer, früher auch „Ökosteuer“ genannt, liegt derzeit bei 2,05 Cent pro kWh und macht etwa 8 Prozent des Endpreises für private Verbraucher aus. Großverbraucher des produzierenden Gewerbes sind von der Steuer jedoch teilweise befreit. Vergünstigungen gibt es auch für die Land- und Forstwirtschaft, den Schienen- und den Luftverkehr. Strom, der zur Stromerzeugung verwendet wird, ist ganz von der Stromsteuer befreit. Gemeinsam mit den Vergünstigungen der Mineralölsteuer belaufen sich diese Steuerentlastungen laut Bundesrechnungshof auf mehr als 4 Milliarden Euro pro Jahr.

CO2-Emissionen

Auch im Bereich CO2-Emissionen wurden den energieintensiven Unternehmen starke Erleichterungen zugebilligt. Ein großer Teil der CO2-Zertifikate wird kostenlos zugeteilt. Zusätzlich wurde eine zu große Anzahl von Zertifikaten ausgegeben, da der Energieverbrauch aufgrund der Wirtschaftskrise niedriger war als angenommen. Naturschutzverbände kritisieren, dass den stromintensiven Industrien damit milliardenschwere Vergütungen eingeräumt wurden, da mit den CO2-Zertifikaten gehandelt und Geld verdient werden kann.