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Stromkosten im Blick: Abrechnungen regelmäßig prüfen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox | dpa/tmn

Mainz / Heidelberg - Flattert eine Nachzahlung für Strom ins Haus, ist es Zeit, die Abrechnung etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Das Problem: Nicht immer sind die Angaben leicht nachvollziehbar. Verbraucher sollten aber ohnehin den Stromzähler im Blick behalten.

Aus Stromabrechnungen lassen sich die Angaben zum Beispiel zu Verbrauch und Preis nicht immer einfach herauslesen. Doch ein zweiter Blick kann sich oft lohnen. Worauf Sie achten sollten:

  • Stimmen die Adresse und die Zählernummer? Gerade in Mehrfamilienhäusern kommt es schnell zu Verwechslungen.
  • Gab es eine Preisänderung? Wenn ja, wurden die richtigen Preise vor und nach der Änderung berücksichtigt? Wurde ein Bonus gewährt und wenn ja, wurde er richtig abgerechnet?
  • Hat sich der Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr deutlich verändert? Wenn ja, können Sie sich die Änderung erklären?

Weitere Tipps: So prüfen Sie Ihre Stromrechnung

Wer die Kostenübersicht nicht versteht, kann sich auch an einen unabhängigen Experten wenden. Aus Sicht von Verbraucherschützern sind transparente Abrechnungen eine Grundlage, um die Stromkosten zu kontrollieren, zu vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln.

Stromanbieter vergleichen

Regelmäßig den Zählerstand ablesen

Wer seine Stromkosten unter Kontrolle halten will, sollte regelmäßig den Zählerstand ablesen. Auf diese Weise fallen Veränderungen im Verbrauch schneller auf - zum Beispiel nach dem Kauf eines neuen Haushaltsgerätes. Oft hilft auch ein Vergleich mit der Vorjahresabrechnung. So können Verbraucher frühzeitig gegensteuern und hohe Nachzahlungen bei der Jahresrechnung vermeiden. Wer keinen freien Zugang zu seinem Stromzähler hat, sollte sich an seinen Vermieter, die Verwaltung oder den Hausmeister wenden.

Bei nachträglichen Forderungen schnell reagieren

Fordert der Stromanbieter eine Strom-Nachzahlung, sollten Verbraucher sofort reagieren. Das ist wichtig, denn bei ausstehenden Beträgen von mehr als 100 Euro ist der Anbieter berechtigt, gegebenenfalls den Strom abzustellen. Bei Ärger mit dem Stromanbieter kann außerdem die Schlichtungsstelle Energie weiterhelfen.