Stromkosten: E.ON-Chef fordert Zuschuss für Hartz-IV-Empfänger
Stand: 08.06.2012
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Hamburg - Der Chef des Energiekonzerns E.ON, Johann Teyssen, hat sich angesichts steigender Stromkosten für einen Hartz-IV-Zuschuss ausgesprochen. Die Mehrbelastungen für Strom würden vom staatlichen Drängen hin zu erneuerbaren Energien verursacht, sagte Teyssen gegenüber "Spiegel Online".
Die Ökostrom-Umlage, die alle Verbraucher über ihre Stromrechnung bezahlen, könne im kommenden Jahr von derzeit knapp 3,6 Cent pro Kilowattstunde auf mehr als fünf Cent steigen, sagte der Konzernchef. Das bedeute Mehrkosten von bis zu 50 Euro pro Jahr und sei für Menschen mit geringem Einkommen ein ernsthaftes Problem.
"Hartz-IV-Empfänger bekommen die Verteuerung ihrer Heizkosten in voller Höhe erstattet", sagte Teyssen. Für die Strompreise gelte dies dagegen nicht. "Es sind politische, nicht unternehmerische Entscheidungen gefallen, die Strom teurer machen", sagte Teyssen mit Blick auf den Atomausstieg und die angestrebte Energiewende. Die Bundesregierung könne nun nicht behaupten, damit nichts zu tun zu haben.
Die stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Bärbel Höhn, sieht dagegen keinen Grund für eine Belastung des öffentlichen Haushaltes. "Der Schwarze Peter darf jetzt nicht den Falschen zugeschoben werden. Der große Teil der Wirtschaft profitiert von den übermäßigen Umlagebefreiungen. Es ist frech, nun zu fordern, der Staat solle die dadurch erhöhten Preise bei den Verbrauchern ausgleichen", sagte Höhn. Der richtige Weg sei ein Abbau von Subventionen.
Die neue Linken-Vorsitzende Katja Kipping hält den Vorschlag von Teyssen zumindest zeitweise für eine mögliche Lösung. "Die Forderung ist als Übergangslösung zu unterstützen", sagte sie der Nachrichtenagentur dapd in Berlin. "Der bessere Weg wäre jedoch, die Energie-Multis würden endlich Sozialtarife einführen", sagte Kipping.
Nach Gerichtsurteil drohen weitere Preiserhöhungen
Deutschlands Strom- und Gaskunden drohen nach einem Gerichtsurteil auch Preiserhöhungen an einer weiteren Front. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte am Mittwoch in 19 Pilotverfahren entschieden, dass die Bundesnetzagentur in der Vergangenheit den Anlagenwert der deutschen Strom- und Gasnetze zum Nachteil der Netzbetreiber zu niedrig kalkuliert habe.
Sollte dieses Urteil rechtskräftig werden, könnten die Netzbetreiber die höheren Kosten auf die Verbraucher umlegen. Allerdings kann die Bundesnetzagentur dagegen noch Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.