Strom: Verbraucher zahlen 6 Milliarden Euro nur für Mehrwertsteuer
Stand: 04.11.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg. Der Preis, den private Haushalte für Strom bezahlen, besteht zum größten Teil aus Steuern und Abgaben. Ganz am Schluss kommt noch die Mehrwertsteuer hinzu. Das verschafft dem Staat jährliche Einnahmen von rund 6 Milliarden Euro. Das hat das unabhängige Verbraucherportal Verivox errechnet.
55 Prozent des Strompreises sind Steuern, Abgaben und Umlagen
Rund 25 Prozent des Strompreises bestehen aus Netzgebühren, die für den Betrieb der Stromnetze und -zähler fällig werden. Der Anteil, den die Energieversorger für Beschaffung, Vertrieb und Marge erhalten, beläuft sich auf rund 20 Prozent. Die restlichen 55 Prozent setzen sich aus Posten wie der EEG-Umlage, der Stromsteuer, Konzessionsabgaben und der Mehrwertsteuer zusammen. Sie macht 19 Prozent des Nettopreises aus.
Steuersegen für den Staat
Der durchschnittliche Nettopreis für eine Kilowattstunde (kWh) Strom liegt im Jahr 2016 bei 22,91 Cent. Hinzu kommen 4,35 Cent Mehrwertsteuer, was einen Bruttopreis von 27,26 Cent pro Kilowattstunde ergibt. Laut der AG Energiebilanzen lag der Stromverbrauch der privaten Haushalte im Jahr 2015 bei 132 Milliarden kWh. Legt man diesen Verbrauch für dieses Jahr zugrunde, bezahlen die Verbraucher 5,75 Milliarden Euro Mehrwertsteuer für Strom.
Im Jahr 2017 steigen sowohl die EEG-Umlage als auch die Netzgebühren im bundesweiten Durchschnitt weiter an. Bleiben der Preisanteil der Energieversorger und der Stromverbrauch gleich, kann sich der Staat über eine weitere Viertelmilliarde an Mehrwertsteuereinnahmen freuen.
Mehrwertsteuer macht ein Drittel des Steueraufkommens aus
Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 19 Prozent. Die Steuer macht rund ein Drittel des staatlichen Steueraufkommens aus. Seit der großen Steuerreform im Jahr 1967 wird jedoch für eine Reihe von Gütern „des lebensnotwendigen Bedarfs“ ein vergünstigter Mehrwertsteuersatz erhoben. Er beträgt aktuell 7 Prozent und gilt beispielsweise für Lebensmittel und Presseerzeugnisse.
„Strom kann in der heutigen Zeit mit gutem Recht als lebensnotwendiges Gut bezeichnet werden“, sagt Jan Lengerke, Mitglied der Geschäftsleitung bei Verivox. „Dennoch wird der volle Mehrwertsteuersatz berechnet, während beispielsweise Schnittblumen ermäßigt besteuert werden.“