Strom- und Gasrechnung vorsorglich widersprechen
Stand: 04.12.2009
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Stuttgart - Strom- und Gaskunden, die von Preiserhöhungen betroffen sind, sollten Widerspruch gegen ihre Jahresabrechnung einlegen. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Denn wenn die Kunden die Abrechnung unbeanstandet hinnehmen, erklären sie sich nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt mit dem Preis einverstanden (Az. 11 U 28/09). Kristallisiert sich später heraus, dass der Preis zu hoch war, kann der Kunde keine Rückforderungen mehr stellen.
"Wer widerspricht, hält sich die Möglichkeit offen, Geld zurückzufordern", sagt Christian Michaelis, Energieexperte der Verbraucherzentrale. Angesichts der aktuellen Preiserhöhungen sei derzeit praktisch allen Strom- und Gaskunden ein Widerspruch empfohlen. Auch wer zu einem anderen Versorger wechselt, kann Preiserhöhungen des alten Versorgers, die in der Jahresrechnung ausgewiesen sind, widersprechen. Aus Beweisgründen sollte der Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein geschickt werden.