Strom- und Gas-Betrug an der Haustür
Stand: 05.01.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Stuttgart - Es klingelt an der Haustür, davor steht ein Vertreter und drängt Verbraucher mit falschen Behauptungen zu einem Strom- und Gasanbieterwechsel. Zahlreiche solcher Fälle gab es zuletzt im baden-württembergischen Ludwigsburg. Doch die Betrogenen können sich wehren.
Betrogene Strom- und Gaskunden können sich auch nachträglich wehren. "Ich kann den Vertrag anfechten, wenn mir beim Anbieterwechsel falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden", sagte Dunja Richter, Expertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, am Donnerstag der Nachrichtenagentur dapd.
In Ludwigsburg sollen Vertreter im Auftrag des Frankfurter Energieunternehmens Süwag fälschlicherweise behauptet haben, die örtlichen Stadtwerke lieferten ab dem 12. Januar weder Strom noch Gas. Wer nicht wechsle, müsse frierend im Dunklen sitzen. Verbraucherschützerin Richter bestätigte entsprechende Beschwerden von verunsicherten Kunden.
In der Vergangenheit habe es in Baden-Württemberg schon öfter Beschwerden über Betrügereien an der Haustür gegeben, sagte Richter. Mit zwielichtigen Methoden werde besonders häufig für Telefonanbieter, Zeitschriftenabos oder Energieversorger geworben. "Wir raten da, eher vorsichtig zu sein."
Kunden haben 14 Tage Widerrufsrecht
Grundsätzlich gelte: Bei Haustürgeschäften müssen die Kunden eine schriftliche Belehrung erhalten, dass sie einen abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen können. "Als Verbraucher muss ich in dem Fall keinen Grund angeben, warum ich mich vom Vertrag lösen möchte", erläuterte Richter. Sollte die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein oder komplett fehlen, sei dies auch noch später möglich.
Auch bei Telefonanrufen oder Vertragsabschlüssen im Internet könnten sich Kunden innerhalb von 14 Tagen umentscheiden - anders als bei Einkäufen in normalen Läden. Bei Anrufen oder unbestellten Vertreterbesuchen zu Hause ließen sich einige Menschen überrumpeln, sagte Richter. "Aufgrund der speziellen Situation bin ich als Verbraucher besonders geschützt."
Trotzdem gebe es immer wieder Betrügereien. "Uns ist zu Ohren gekommen, dass viele Vertreter sich mit Namen bekannter Unternehmen vorstellen, aber das Unternehmen gar nicht dahintersteht." Manchmal klinge der Firmenname auch sehr ähnlich und wecke einen falschen Eindruck. "Da sollten Verbraucher deutlich nachfragen und sich gegebenenfalls den Ausweis zeigen lassen", rät Richter.
Ein möglicher Strom- oder Gasausfall ist laut Richter in jedem Fall ausgeschlossen. "Es kann nicht passieren, dass ich frierend im Dunklen sitze, weil ein Grundversorger einspringt." Das gelte auch, wenn der bisherige Anbieter pleitegeht. Der Tarif des Grundversorgers könne allerdings teurer sein.