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Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung wird stärker gefördert

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Der Bundestag hat am Donnerstag den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) beschlossen - die gemeinsame Erzeugung von Strom und Wärme soll so stärker gefördert werden. Das Ziel ist, dass die Technik bis 2020 bei der Stromerzeugung einen Anteil von 25 Prozent erreicht. Union und FDP stimmten dafür, die Grünen dagegen. SPD und Linke enthielten sich, da sie das Gesetz im Kern begrüßten.

Die Fördersumme von jährlich 750 Millionen Euro wird nicht erhöht. Die Bürger zahlen aber über den Strompreis einen Bonus für den eingespeisten Strom und die Nutzung der Abwärme. Dieser könnte wegen des Ausbaus um rund 100 Millionen Euro pro Jahr steigen. Für die Grünen ist die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung weiter viel zu gering.

Zuletzt fielen etwa 500 Millionen Euro an Förderkosten pro Jahr an. Für die Bürger wirkt sich dies beim Strompreis aber praktisch nicht aus. Zum Vergleich: Die auch über den Strompreis zu zahlende Förderung erneuerbarer Energien kostete die Verbraucher zuletzt mehr als 13 Milliarden Euro pro Jahr. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung kann die Wärme, die bei der Stromerzeugung entsteht, zum Heizen von Häuserblocks genutzt werden. Die Bundesregierung sieht in dieser Technologie einen Schlüssel für das Gelingen der Energiewende.

Der CDU-Abgeordnete Thomas Bareiß betonte, die Maßnahme trage dazu bei, dass es mit der Energiewende Schritt für Schritt vorangehe. "Das ist kein 100-Meter-Sprint, sondern ein Marathonlauf." Durch die Gesetzesnovelle sollen Wärmespeicher mit Zuschlägen von bis zu 30 Prozent der Kosten, höchstens aber fünf Millionen Euro unterstützt werden. Auch die Nachrüstung von KWK-Anlagen stärker gefördert.

Zuletzt hatte bereits das Umweltministerium die Förderung von kleinen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) auf den Weg gebracht. Für Mini-KWK-Anlagen bis 20 Kilowatt gibt es seit April Fördermittel. Das Programm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet. Sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 Kilowatt erhalten 1500 Euro, etwas größere Anlagen 3450 Euro.