Striktere Anforderungen bei Wärmepumpen-Förderung
Stand: 21.09.2009
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Stuttgart - Seit dem 1. Juli 2009 gelten striktere Anforderungen bei der Wärmepumpen-Förderung. Darauf weist das baden-württembergische Umweltministerium hin. So müssen jetzt auch alle durch die Wärmepumpe abgegebenen Wärmemengen gemessen werden können. Falls notwendig sind dafür mehrere Wärmemengenzähler einzubauen. Die Zähler sind die Voraussetzung für die Überprüfung der Jahresarbeitszahl (JAZ). Außerdem wurde die Berechnungsgrundlage der JAZ geändert. Nicht mehr nur der Heizungsbetrieb ist für die Ermittlung maßgeblich, sondern der Betrieb des Gesamtsystems inklusive Warmwasserbereitung.
Um eine finanzielle Förderung zu erlangen, müssen Erdreich- und Wasserwärmepumpen im Gebäudebestand eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,7 aufweisen. Luftwärmepumpen bei Bestandsbauten benötigen eine Jahresarbeitszahl von 3,3. Bei Neubauten betragen die entsprechenden Werte 4,0 beziehungsweise 3,5.
Das Bundesumweltministerium gibt in einem neuen Merkblatt Hinweise zur Förderung von Wärmepumpen in Eigenheimen. Darin wird erklärt, was gefördert wird und wer Anträge stellen kann, welche Anforderungen die Pumpen erfüllen müssen, welche Kosten bei der Förderung angerechnet werden können, und was beim Einbau von Strom- beziehungsweise Gas- und Wärmemengenzählern zu beachten ist.