Streit um EWE-Gaspreiserhöhungen: Gericht schlägt Vergleich vor
Stand: 02.11.2010
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Oldenburg - Das Oberlandesgericht Oldenburg hat im Streit um Gaspreiserhöhungen des Energieversorgers EWE nun einen Vergleich vorgeschlagen. Danach soll EWE für die Zeit von 2004 bis 2007 zwei Drittel der Preiserhöhungen zurückzahlen. Für 2007 und 2008 sollen es sogar 100 Prozent sein, so eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Beide Parteien könnten nun eine Frist von drei Wochen nutzen, um über das Angebot nachzudenken. Falls das Unternehmen und die klagenden Kunden den Vergleichsvorschlag ablehnen, wird der 12. Zivilsenat am 14. Dezember eine Entscheidung verkünden.
Zudem erwägt das Gericht, den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Dieser müsste dann darüber entscheiden, ob die Vertragsklauseln des Energieversorgers überhaupt den EU-Richtlinien entsprechen. Erst im Juli hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die ab April 2007 geltende Preisanpassungsklausel in Sonderverträgen des Versorgers EWE mit seinen Kunden für ungültig erklärt. Nach einer Schlichtung sagte das Unternehmen zu, rund 100 Millionen Euro an seine Kunden zurückzuzahlen. Die bis Ende März 2007 jahrelang angewandte Klausel wurde dagegen vom BGH bestätigt. Hier wurde das Verfahren an das Oberlandesgericht Oldenburg zurückverwiesen.