Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Streit über Gabriels Entscheidung zu Biblis A - RWE droht mit Klage

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin (dpa) - In der Bundesregierung eskaliert der Streit über längere Laufzeiten für ältere Atomkraftwerke. Entgegen der Rechtsauffassung von Kanzleramt und Wirtschaftsministerium will Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) den Antrag des Energiekonzerns RWE auf Laufzeit-Verlängerung für das alte Kernkraftwerk Biblis A ablehnen. Der RWE-Konzern drohte am Freitag mit einer Klage.

Kanzleramt und Wirtschaftsministerium seien "zur Einschätzung gekommen, dass eine Übertragung von Strommengen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf Biblis A möglich gewesen wäre", teilte Vize- Regierungssprecher Thomas Steg mit. Zuvor hatte Gabriel seine Pläne erläutert: Eine Übertragung von Strommengen sei nach dem Atomvertrag von 2001 nur für bestimmte namentlich genannte Kraftwerke möglich. Das schließe aber eine Übertragung des Atommeilers Mülheim-Kärlich auf Biblis A aus.

Damit sei - nach Wiederanfahren des vorübergehend stillgelegten südhessischen Kraftwerks in Biblis - eine Laufzeit nur noch bis ins Jahr 2009 hinein möglich, betonte Gabriel. RWE wollte mit seinem Antrag das alte Kraftwerk zunächst bis 2011 am Netz lassen. Eine endgültige Entscheidung will Gabriel erst nach einer Stellungnahme von RWE im nächsten Jahr fällen.

Steg erläuterte, gebe das Umweltministerium (BMU) einem Antrag statt, so brauche es ein Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Wirtschaftsministerium. Eine Ablehnung durch Gabriels Ressort muss dagegen nicht abgesegnet werden. "Die Entscheidung liegt beim BMU", sagte Steg. Er geht aber davon aus, dass nach einer Lösung auf Fachebene der Regierung, nicht aber im Koalitionsausschuss gesucht wird. Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) hatte dagegen in früheren Stellungnahmen auf ein Mitentscheidungsrecht gepocht. An Glos’ Haltung habe sich nichts geändert, sagte eine Sprecherin.

RWE nahm die Vorentscheidung Gabriels "mit großem Unverständnis" auf und erklärte: "Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Strommengen-Übertragung. (...) Für den Fall, dass das Ministerium auch nach Bewertung der Stellungnahme von RWE Power bei seinem ablehnenden Bescheid bleibt, wird das Unternehmen Rechtsmittel einlegen."

Gabriel erklärte: "Der RWE-Antrag widerspricht dem Atomgesetz." Dort sei ausdrücklich festgeschrieben, auf welche Atommeiler Reststrommengen des stillgelegten Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich übertragen werden dürften. Biblis A in Hessen zähle nicht dazu. Da RWE - Deutschlands zweitgrößter Stromkonzern - das Atomgesetz unterschrieben habe, sei es erstaunlich, dass der Antrag überhaupt gestellt worden sei, sagte Gabriel. Das Unternehmen hat jetzt vier Wochen Zeit zur Stellungnahme. Eine endgültige Entscheidung wird nach Angaben Gabriels im November oder Dezember gefällt.

Förmlich noch nicht entschieden hat das Ministerium über einen RWE-Ersatzantrag, der eine alternative Strommengenübertragung vom Atomkraftwerk Emsland (Lingen) auf Biblis A vorsieht. Auch die Energiekonzerne Vattenfall und EnBW haben längere Laufzeiten für ältere Kernkraftwerke beantragt.